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Am 3.2.2025 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster

Finanzgericht Münster 3. Februar 2025

Folgende Entscheidungen wurden am 03.02.2025 veröffentlicht:

  • 3 K 751/22 F
    Schenkungsteuer – Erfordert der Betrieb eines Wohnungsunternehmens, das weniger als 300 Wohnungen vermietet, aber neben der Vermietung gewisse Zusatzleistungen erbringt, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit der Folge, dass die Regelung des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d) ErbStG greift und damit kein schädliches Verwaltungsvermögen vorliegt?
  • 3 K 1444/24 Ew
    Grundsteuer – Unter welchen Voraussetzungen dient ein Geh- und Radweg, der im Miteigentum der umliegenden Grundstückseigentümer steht, dem öffentlichen Verkehr im Sinne der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3a GrStG?
  • 10 K 781/22 K, F
    Körperschaftsteuer / Verfahrensrecht – Besteht bei einer Organschaftskette eine Rechtsbehelfsbefugnis der obersten Organträgerin für eine auf einer unteren Organschaftsstufe erfolgten Feststellung i. S. d. § 14 Abs. 5 KStG? Sind für Zwecke des § 8 Abs. 9 KStG (Spartenzuordnung) auf Ebene der Organgesellschaft die konkrete Tätigkeit und die Höhe des auf die festgestellte Tätigkeit entfallenden Gesamtbetrags der Einkünfte nach § 14 Abs. 5 Satz 1 KStG gesondert festzustellen?
  • 15 K 40/21 U
    Umsatzsteuer – Zur Zurechnung von Prostitutionsumsätzen an den Bordellbetreiber und zur Höhe der Schätzung solcher Umsätze

Quelle: www.fg-muenster.nrw.de