Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 28./29.3.2022 zur einvernehmlichen Kündigung der Konsultationsvereinbarung vom 6.4.2020 zum 30.6.2022

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 6. April 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Konsultationsvereinbarung vom 28./29. März 2022 zur einvernehmlichen Kündigung der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 zum 30. Juni 2022

Bundesministerium der Finanzen 4. April 2022, IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001 (DOK 2022/0342123)

1 Anlage

Die am 6. April 2020 mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultations­vereinbarung zum Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben sind, wurde in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart, die Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 zum 30. Juni 2022 zu kündigen. Die Regelungen der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 finden damit auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 Anwendung.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Konsultationsvereinbarung
zwischen
den zuständigen Behörden Deutschlands und der Niederlande

Letztmalige Verlängerung und einvernehmliche Beendigung der Konsultations-vereinbarung vom 6. April 2020 („Konsultationsvereinbarung“) zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und der Niederlande nach Artikel 25 Absatz 3 Satz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 12. April 2012 in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 geänderten Fassung („Abkommen“)

1. Verlängerung

Die Dauer der Konsultationsvereinbarung wurde durch die Absprache zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und der Niederlande vom 17. Dezember 2021 bis zum 31. März 2022 verlängert. In diesem Zusammenhang vereinbaren die zuständigen Behörden Deutschlands und der Niederlande, dass die Konsultationsvereinbarung bis zum 30. Juni 2022 anwendbar bleibt. Angesichts dessen, dass die im Zuge der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen in beiden Staaten weitgehend aufgehoben wurden, wird dies die letzte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung sein.

2. Beendigung

Angesichts dessen, dass die im Zuge der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen in beiden Staaten weitgehend aufgehoben wurden, haben die zuständigen Behörden Deutschlands und der Niederlande vereinbart, dass die Konsultationsvereinbarung nach dem 30. Juni nicht mehr verlängert wird, sodass sie die Konsultationsvereinbarung zum 1. Juli 2022 beenden. Die Anwendung der Konsultationsvereinbarung ist somit auf den Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 begrenzt.

3. Erläuterungen

1. Nummer 2 der Konsultationsvereinbarung regelt die Anwendung des Artikels 14 Absatz 1 des Abkommens auf Tage, an denen nur aufgrund der Maßnahmen, welche die deutsche oder die niederländische Regierung oder ihre Gebietskörperschaften zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie („COVID-19-Pandemie“) getroffen haben, im Homeoffice gearbeitet wird. Angesichts des Zwecks dieser Vereinbarung besteht Einvernehmen darüber, dass der Ausdruck „Maßnahmen“ weit auszulegen ist. Er umfasst auch Empfehlungen, Richtlinien und Regelungen von Arbeitgebern im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

2. Es besteht Einvernehmen darüber, dass Nummer 3 der Konsultationsvereinbarung eine Auslegung des Abkommens enthält. Daher ist die Gültigkeit der Nummer 3 unabhängig von der Dauer der Anwendung der Konsultationsvereinbarung. Die in Nummer 4 der Konsultationsvereinbarung genannte einseitige Maßnahme ist bereits Ende 2021 ausgelaufen und findet daher seit dem 1. Januar 2022 keine Anwendung mehr.

Diese Konsultationsvereinbarung wird im Bundessteuerblatt und im niederländischen Staatsanzeiger („Staatscourant“) veröffentlicht.

Vereinbart zwischen den unterzeichneten zuständigen Behörden:

Für die zuständige Behörde Deutschlands  
Für die zuständige Behörde der Niederlande
S. Bruns, 28. März 2022 R. Janssen, 29. März 2022
  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR