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Thüringen: Steuerliche Erleichterungen für vom Sturmtief Friederike betroffene Steuerpflichtige

Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 6.3.2018

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene des Sturmtiefs Friederike angekündigt. Damit können Thüringer Bürgerinnen und Bürger, denen Mitte Januar dieses Jahres erhebliche Schäden entstanden sind, mit steuerlichen Erleichterungen rechnen.

Finanzministerin Heike Taubert sagte: „Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Um den Betroffenen möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen und zur Vermeidung unbilliger Härten hat das Thüringer Finanzministerium zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen daher steuerliche Erleichterungen abgestimmt.“

Laut Thüringer Finanzministerin gehören zu den wichtigsten Möglichkeiten dieser Hilfsmaßnahmen die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern des Bundes und des Landes, die bis zum 31. Mai 2018 beantragt werden können sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.

Inhabern von Forstflächen wird für Gewinne aus der Nutzung des sogenannten Kalamitätsholzes unter erleichterten Voraussetzungen der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes gewährt. Außerdem können Betriebsinhaber mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bei erheblicher Schädigung des Baumbestandes von einer Aktivierung des eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes ganz oder teilweise absehen.

Für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe, Vermietung und Verpachtung sowie selbstständiger Arbeit verschaffen die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung unbürokratische Hilfe.

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Auf den Internetseiten des Thüringer Finanzministeriums:

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch den Orkan „Friederike“ am 18. Januar 2018 entstandenen Schäden in Thüringen (60.1 kB)
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