BMF: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Bundesministerium der Finanzen 28. November 2019, IV A 4 - S 0316/19/10003 :001 (DOK 2019/0962810)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung dieser Grundsätze Folgendes:
Inhalt
- ALLGEMEINES
1.1 NUTZBARMACHUNG AUßERSTEUERLICHER BUCHFÜHRUNGS- UND AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN FÜR DAS STEUERRECHT
1.2 STEUERLICHE BUCHFÜHRUNGS- UND AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN
1.3 AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN ZU GESCHÄFTSVORFÄLLEN UND VON SOLCHEN UNTERLAGEN, DIE ZUM VERSTÄNDNIS UND ZUR ÜBERPRÜFUNG DER FÜR DIE BESTEUERUNG GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN AUFZEICHNUNGEN VON BEDEUTUNG SIND
1.4 ORDNUNGSVORSCHRIFTEN
1.5 FÜHRUNG VON BÜCHERN UND SONST ERFORDERLICHEN AUFZEICHNUNGEN AUF DATENTRÄGERN
1.6 BEWEISKRAFT VON BUCHFÜHRUNG UND AUFZEICHNUNGEN, DARSTELLUNG VON BEANSTANDUNGEN DURCH DIE FINANZVERWALTUNG
1.7 AUFZEICHNUNGEN
1.8 BÜCHER
1.9 GESCHÄFTSVORFÄLLE
1.10 GRUNDSÄTZE ORDNUNGSMÄßIGER BUCHFÜHRUNG (GOB)
1.11 DATENVERARBEITUNGSSYSTEM; HAUPT-, VOR- UND NEBENSYSTEME - VERANTWORTLICHKEIT
- ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
3.1 GRUNDSATZ DER NACHVOLLZIEHBARKEIT UND NACHPRÜFBARKEIT (§ 145 ABSATZ 1 AO, § 238 ABSATZ 1 SATZ 2 UND SATZ 3 HGB)
3.2 GRUNDSÄTZE DER WAHRHEIT, KLARHEIT UND FORTLAUFENDEN AUFZEICHNUNG
3.2.1 Vollständigkeit (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB)
3.2.2 Richtigkeit (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB)
3.2.3 Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB)
3.2.4 Ordnung (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB)
3.2.5 Unveränderbarkeit (§ 146 Absatz 4 AO, § 239 Absatz 3 HGB) - BELEGWESEN (BELEGFUNKTION)
4.1 BELEGSICHERUNG
4.2 ZUORDNUNG ZWISCHEN BELEG UND GRUND(BUCH)AUFZEICHNUNG ODER BUCHUNG
4.3 ERFASSUNGSGERECHTE AUFBEREITUNG DER BUCHUNGSBELEGE
4.4 BESONDERHEITEN - AUFZEICHNUNG DER GESCHÄFTSVORFÄLLE IN ZEITLICHER REIHENFOLGE UND IN SACHLICHER ORDNUNG (GRUND(BUCH)AUFZEICHNUNGEN, JOURNAL- UND KONTENFUNKTION)
5.1 ERFASSUNG IN GRUND(BUCH)AUFZEICHNUNGEN
5.2 DIGITALE GRUND(BUCH)AUFZEICHNUNGEN
5.3 VERBUCHUNG IM JOURNAL (JOURNALFUNKTION)
5.4 AUFZEICHNUNG DER GESCHÄFTSVORFÄLLE IN SACHLICHER ORDNUNG (HAUPTBUCH) - INTERNES KONTROLLSYSTEM (IKS)
- DATENSICHERHEIT
- UNVERÄNDERBARKEIT, PROTOKOLLIERUNG VON ÄNDERUNGEN
- AUFBEWAHRUNG
9.1 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT (§ 147 ABSATZ 2 NUMMER 2 AO)
9.2 ELEKTRONISCHE AUFBEWAHRUNG
9.3 BILDLICHE ERFASSUNG VON PAPIERDOKUMENTEN
9.4 AUSLAGERUNG VON DATEN AUS DEM PRODUKTIVSYSTEM UND SYSTEMWECHSEL - NACHVOLLZIEHBARKEIT UND NACHPRÜFBARKEIT
10.1 VERFAHRENSDOKUMENTATION
10.2 LESBARMACHUNG VON ELEKTRONISCHEN UNTERLAGEN - DATENZUGRIFF
11.1 UMFANG UND AUSÜBUNG DES RECHTS AUF DATENZUGRIFF NACH § 147 ABSATZ 6 AO
11.2 UMFANG DER MITWIRKUNGSPFLICHT NACH §§ 147 ABSATZ 6 UND 200 ABSATZ 1 SATZ 2 AO - ZERTIFIZIERUNG UND SOFTWARE-TESTATE
- ANWENDUNGSREGELUNG
1. Allgemeines
Die betrieblichen Abläufe in den Unternehmen werden ganz oder teilweise unter Ein-satz von Informations- und Kommunikations-Technik abgebildet.
Auch die nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen werden in den Unternehmen zunehmend in elektronischer Form geführt (z. B. als Datensätze). Darüber hinaus werden in den Unternehmen zunehmend die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form (z. B. als elektronische Dokumente) aufbewahrt.
[...]
Vollständiges BMF-Schreiben in der SIS-Datenbank Steuerrecht:
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera