BMF: Festsetzung von Zinsen nach §§ 233a bis 237 in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO
Vorläufige Festsetzung (§ 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AO) und Aussetzung der Festsetzung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 (§ 165 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 AO); Aussetzung der Vollziehung und Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren
Bundesministerium der Finanzen 3. Dezember 2021, IV A 3 - S 0338/19/10004 :005 (DOK 2021/1219219)
Dieses BMF-Schreiben ergänzt das BMF-Schreiben vom 17. September 2021, BStBl I S. 1759. Es enthält eine Klarstellung zur Aussetzung der Vollziehung und eine Anweisung zur vorläufigen Festsetzung von Hinterziehungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019, soweit festgesetzte Nachzahlungszinsen für gleiche Verzinsungszeiträume anzurechnen sind.
Auf den Internetseiten des BMF: Vollständiges BMF-Schreiben [pdf, 206 KB]
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