Niedersächsisches FG: Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei Photovoltaikanlage von zusammenveranlagten Ehegatten
Niedersächsisches Finanzgericht, Presseinformation vom 15. März 2017 Urteil vom 22.2.2017, 9 K 230/16
Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2014
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage durch eine GbR auf dem gemeinsam genutzten Wohnhaus der Gesellschafter (zusammenveranlagte Ehegatten) stellt einen Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO dar, sodass eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage nicht erforderlich ist.