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Bayerischer Finanzminister Füracker: Steuerentlastung für nachhaltige Forstwirtschaft

Steuerliche Ausgleichsmaßnahmen für geringeren Fichtenholzeinschlag

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 057 vom 26.4.2021

„Die bayerische Forstwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Wälder als natürliche Lebensräume! Das soll unterstützt werden: Wer im laufenden Forstwirtschaftsjahr aufgrund der Bundesvorgaben seine Fichtenbestände schont, erhält eine steuerliche Entlastung. Wir leisten so aktive Hilfe, damit wirtschaftliche und nachhaltige Waldnutzung Hand in Hand gehen können“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Der Bund hat per Verordnung den Einschlag von Fichtenholz im aktuellen Forstwirtschaftsjahr 2021 auf 85% beschränkt. Wer davon betroffen ist, kann aber von steuerlichen Ausgleichsmaßnahmen profitieren, die parallel in Kraft treten: Viele, vor allem kleinere Betriebe müssen in dieser Zeit dann nur noch maximal 10 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Holzeinschlag versteuern. So wird insbesondere der mittelständische Waldbau unterstützt. Sollte außerdem während der Schonungsphase Holz in Folge höherer Gewalt anfallen, beispielsweise durch Sturmschäden oder Schneebruch, wird dieses nur mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz belegt. Zudem müssen auch größere Betriebe auf diese Weise angefallenes Holz erst beim späteren Verkauf versteuern. Um von diesen Regelungen zu profitieren, müssen die Betroffenen solche Holzmengen nur beim zuständigen Finanzamt anmelden.

Die Einzelheiten zu den steuerlichen Ausgleichsmaßnahmen finden sich auch unter www.gesetze-im-internet.de/forstschausglg/index.html.

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