Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Verlustfeststellung bei 'Unterbrechung' der (un)beschränkten Steuerpflicht

OFD Magdeburg 31.8.2012, S 2225 - 20 - St 214

Ist der Steuerpflichtige zeitweise weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig, besteht für diesen Zeitraum keine Erklärungspflicht für Zwecke der Einkommensteuerfestsetzung oder der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.

Verlustfeststellungen sind in diesem Zeitraum nicht durchzuführen. Der Verlustvortrag geht trotzdem nicht unter.

Im Fall der Unterbrechung der Steuerpflicht ist Folgejahr i.S.d. R 10d Abs. 7 Satz 4 EStR 2008 nicht das kalendarisch auf den letzten Feststellungszeitpunkt folgende Kalenderjahr, sondern das Kalenderjahr, in dem erstmals wieder die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verlustabzug nach § 10d Abs. 2 EStG vorliegen. Nach Wiederbegründung der inländischen Steuerpflicht fließt somit das Ergebnis aus der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags (Grundlagenbescheid) auf den letzten maßgeblichen Feststellungszeitpunkt in die aktuelle Veranlagung bzw. aktuelle Verlustfeststellung ein.

Beispiel

Der bisher in Deutschland wohnhafte Steuerpflichtige K zog im Kalenderjahr 2010 nach Frankreich und gab seinen inländischen Wohnsitz auf. Seinen inländischen Gewerbebetrieb hatte er zuvor aufgegeben. Seither bezieht er keine inländischen Einkünfte mehr.

Zum 31.12.2010 erfolgte eine Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags i.H.v. 50.000 EUR, die auf die Verluste aus dem aufgegebenen Einzelunternehmen zurückzuführen sind.

K beantragt die Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes auf den 31.12.2011 mit der Begründung, dass er in einigen Jahren wieder nach Deutschland zurückkehren und dann den vortragsfähigen Verlust mit späteren positiven Einkünften verrechnen möchte.

Frage

Kann die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2011 vorgenommen werden?

Ergebnis

Die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2011 ist wegen fehlender Rechtsgrundlage abzulehnen. K war im Jahr 2011 weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig, d.h. es bestand für ihn keine persönliche Steuerpflicht.

Im Regelfall (ununterbrochene persönliche Steuerpflicht) ist über das Schicksal eines gesondert festgestellten verbleibenden Verlustvortrags bei der Steuerfestsetzung für den unmittelbar folgenden Veranlagungszeitraum bzw. bei der Verlustfeststellung auf das Ende dieses Kalenderjahres zu entscheiden. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die zu einer Minderung oder Erhöhung des Verlustvortrages führen (§ 10d Abs. 2 EStG). Die gesonderte Feststellung hat in diesem Fall Bindungswirkung nur für den Steuerbescheid des Folgejahres und/oder den Feststellungsbescheid auf das Ende des Folgejahres (R 10d Abs. 7 Satz 4 EStR 2008).

In dem Beispielsfall war der Steuerpflichtige im Jahr 2011 weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig. Demzufolge besteht für diesen Zeitraum keine gesetzliche Verpflichtung und kein Anlass für eine Einkommensteuerfestsetzung und eine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.

Der zum 31.12.2010 festgestellte Verlustvortrag geht allerdings nicht unter. Das Folgejahr (i.S.v. R 10d Abs. 7 Satz 4 EStR 2008) ist aber nicht das kalendarisch auf den letzten Feststellungszeitpunkt folgende Kalenderjahr (hier 2011), sondern das Kalenderjahr, in dem erstmals wieder die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verlustabzug nach § 10d Abs. 2 EStG vorliegen, d.h. in dem die persönliche Steuerpflicht wieder begründet wird.

Sobald K die Voraussetzungen für eine (unbeschränkte oder beschränkte) inländische Steuerpflicht wieder erfüllt, fließt das Ergebnis aus dem Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12.2010 in eine dann ggf. durchzuführende Verlustfeststellung ein.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR