FinMin Thüringen: Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen (ab Veranlagungszeitraum 2021)
Thüringer Finanzministerium, Erlass vom 30.7.2021, 1040-21-S 2337/2 - 112319/2021
Die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährten Entschädigungen unterliegen grundsätzlich als Einnahmen aus „sonstiger selbständiger Arbeit“ im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) der Einkommensteuer. Das gilt insbesondere für Entschädigungen, die für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden...
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PDF-Datei auf den Internetseiten des Thüringer Finanzministeriums