Der 11. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf (
Az. 11 K 4448/10 E = SIS 12 05 73) hat ein Wohnen „am Beschäftigungsort“ angenommen und Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung zum Abzug zugelassen, obwohl die Zweitwohnung der Klägerin 144 km von ihrer Arbeitsstätte entfernt lag und die Fahrt von der Zweitwohnung zur Arbeitsstätte mit dem ICE eine Stunde dauerte.
Der vollständige Entscheidungstext kann in neutralisierter Form abgerufen werden in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE:
Urteil vom 13.10.2011, 11 K 4448/10 E.
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Newsletter Oktober 2011 des FG Düsseldorf (pdf, 76 kB)