Bundesregierung: Grundsicherung für Arbeitssuchende - SGB II: Sanktionen werden ausgesetzt
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressemitteilung vom 10. Juni 2022
Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden befristet bis 1. Juni 2023 ausgesetzt. Jobcenter dürfen in dieser Zeit bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen erlassen. Der Bundesrat hat das Vorhaben der Bundesregierung gilligt. Damit kann es zum 1. Juli in Kraft treten.
Im Zeitraum des Moratoriums dürfen die Jobcenter keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängen, etwa bei der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen. Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen, kann dies jedoch weiterhin Leistungsminderungen nach sich ziehen: Bei wiederholten Meldversäumnissen dürfen die Jobcenter die Leistung um maximal zehn Prozent des maßgebenden Regelbedarfs mindern.
Der Bundesrat hat das Vorhaben in der vom Bundestag beschlossenen Fassung gebilligt. Anders als zunächst im Kabinettentwurf vorgesehen, gilt das Sanktionsmoratorium damit nach Inkrafttreten zwölf Monate. Ursprünglich sollten die Sanktionen bei Pflichtverletzungen nur bis Ende dieses Jahres ausgesetzt werden.
Mitwirkungspflichten werden neu geregelt
Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung eines sogenannten Bürgergeldes vor. Das Bürgergeld soll die Sanktionen und Mitwirkungspflichten neu regeln. Das Moratorium ist ein Zwischenschritt auf dem Weg dahin.
Leistungsminderungen sollen bis zu 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs möglich sein, bei Härtefällen sollen bis zu einem bestimmten Anteil Sachleistungen gewährt werden. In einer Teilhabevereinbarung – bisher Eingliederungsvereinbarung – sollen Mitwirkungspflichten festgehalten werden. Daran hält die Bundesregierung fest.
Mit der Einführung des Bürgergeldes wird die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 umsetzen, nachdem die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende neu zu regeln sind. Wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktische Erfahrungen aus der Corona-Pandemie werden in die Konzeption des neuen Bürgergeldes einfließen.
In seinem Urteil vom 5. November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, Mitwirkungspflichten haben. Jedoch seien nicht alle Sanktionsregelungen verhältnismäßig, mit denen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Pflichtverletzungen reagiert werden kann. Bis zur gesetzlichen Neuregelung hatte das Bundesverfassungsgericht Übergangsregelungen angeordnet. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Sanktionsregelungen zeitweise komplett ausgesetzt.
Quelle: Bundesregierung
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera