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Protokoll zu Irland und Nordirland: EU-Kommission startet vier neue Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich

Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 22. Juli 2022

Da das Vereinigte Königreich das gemeinsam vereinbarte Protokoll zu Irland und Nordirland in wesentlichen Teilen weiterhin nicht umsetzt, startet die Europäische Kommission vier weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land. Zuvor hatte die Kommission im Geist der konstruktiven Zusammenarbeit über ein Jahr lang auf die Einleitung bestimmter Verfahren verzichtet, um Raum für die Suche nach gemeinsamen Lösungen zu schaffen. Die mangelnde Bereitschaft der britischen Regierung, sich auf eine sinnvolle Diskussion einzulassen, und die fortschreitende Verabschiedung eines britischen Gesetzes über das Nordirland-Protokoll, laufen diesem Geist jedoch direkt zuwider. Die Kommission hatte erste Verfahren bereits im Juni eingeleitet.

Im Einzelnen geht es bei den heutigen Verfahren um

1. Die Nichteinhaltung der geltenden Zollvorschriften und Kontrollvorgaben für den Warenverkehr von Nordirland nach Großbritannien. Dies erhöht das Risiko des Schmuggels über Nordirland erheblich. Es eröffnet beispielsweise Händlern die Möglichkeit, EU-Vorschriften über Verbote und Beschränkungen der Ausfuhr von Waren in Drittländer zu umgehen, oder bietet Möglichkeiten für den Karussellhandel mit Waren, die in der EU zur Ausfuhr angemeldet werden und das Zollgebiet tatsächlich nicht über Nordirland verlassen.

2. Die fehlende Mitteilung, dass die EU-Rechtsvorschriften zu Verbrauchsteuern, die ab dem 13. Februar 2023 gelten werden, umgesetzt wurden. Die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland waren verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen und der Kommission ihre Umsetzungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 mitzuteilen. Bislang hat das Vereinigte Königreich dies nicht getan.

3. Die fehlende Mitteilung, dass die EU-Vorschriften über Steuern auf Alkohol und alkoholische Getränke umgesetzt wurden. Sie erleichtern unter anderem kleineren Herstellern den Zugang zu niedrigeren Verbrauchsteuersätzen. Die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland waren verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 31. Dezember 2021 umzusetzen.

4. Die Nichtumsetzung der EU-Vorschriften über die Mehrwertsteuer (MwSt.) für den elektronischen Handel, insbesondere des Import One-Stop Shop (IOSS). Der IOSS ist eine Sonderregelung, die Unternehmen seit dem 1. Juli 2021 nutzen können, um ihren mehrwertsteuerlichen Pflichten bei Fernverkäufen von Importwaren nachzukommen. Es ermöglicht Lieferanten und elektronischen Schnittstellen, die importierte Waren bis zu einem Wert von 150 Euro an Käufer in der EU verkaufen, die Mehrwertsteuer über die Steuerbehörden eines Mitgliedstaats zu erklären und abzuführen, anstatt sich in jedem Mitgliedstaat, in den sie verkaufen, registrieren lassen zu müssen. Für die Verbraucher in der EU bedeutet dies viel mehr Transparenz.

Ziel dieser Vertragsverletzungsverfahren ist es, die Einhaltung des Protokolls in einer Reihe von Schlüsselbereichen sicherzustellen. Das ist unerlässlich, damit Nordirland weiterhin von seinem privilegierten Zugang zum europäischen Binnenmarkt profitieren kann, und um die Bürgerinnen und Bürger in der EU sowie die Integrität des Binnenmarktes zu schützen.

Die britische Regierung hat nun hat zwei Monate Zeit, auf die Aufforderungsschreiben der Kommission zu antworten.
Hintergrund

Die Europäische Union wünscht eine positive und stabile Beziehung zum Vereinigten Königreich. Sie muss auf der uneingeschränkten Einhaltung der rechtsverbindlichen Verpflichtungen beruhen, die beide Seiten einander gegenüber eingegangen sind. Sie stützen sich auf die Umsetzung des Austrittsabkommens und des Handels- und Kooperationsabkommens. Beide Parteien haben diese Abkommen ausgehandelt, vereinbart und ratifiziert.

Das Protokoll zu Irland und Nordirland wurde als integraler Bestandteil des Austrittsabkommens von der EU und dem Vereinigten Königreich gemeinsam beschlossen und ratifiziert. Es ist seit dem 1. Februar 2020 in Kraft und hat völkerrechtliche Rechtswirkung. Ziel des Protokolls ist es, sämtliche Dimensionen des Karfreitagsabkommens sowie Frieden und Stabilität zu wahren, eine harte Grenze auf der irischen Insel zu vermeiden und die Integrität des EU-Binnenmarkts zu wahren.

Die EU hat Verständnis für die praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Protokolls gezeigt und bewiesen, dass innerhalb seines Rahmens Lösungen gefunden werden können.

Quelle: Europäische Kommission

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