Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

BMF: Grundsteuererklärung für Privateigentum – Nutzung jetzt auch mit ELSTER-Konto möglich

Bundesministerium der Finanzen 29.8.2022

Die DigitalService GmbH des Bundes informiert, dass ab sofort auch Nutzerinnen und Nutzer mit einem ELSTER-Konto die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über "Grundsteuererklärung für Privateigentum" abgeben können.

Seit Anfang Juli unterstützt der kostenlose Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ (www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de) Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Der Service wird fortlaufend auf Basis von User-Feedback weiterentwickelt und der Leistungsumfang erweitert. So können ab sofort auch Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer mit ELSTER-Konto auf das vom DigitalService, der zentralen Digitalisierungseinheit des Bundes, und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) entwickelte Angebot zurückgreifen.

Nutzung mit ELSTER-Konto ab sofort möglich

Der kostenlose Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ richtet sich speziell an Privatpersonen, deren Eigentumsverhältnisse als einfach gelagerter Sachverhalt eingestuft werden können. Dazu zählen Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke. Genutzt werden kann der vom Bundesfinanzministerium bereitgestellte Service in den elf Ländern, die bei der Grundsteuer das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden.

Neu ist, dass ab sofort auch Nutzerinnen und Nutzer mit ELSTER-Konto die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ abgeben können. Die Integration dieser Identifikationsmöglichkeit konnte damit früher als geplant abgeschlossen werden.

Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, die über kein ELSTER-Konto verfügen, identifizieren sich weiterhin über einen individuellen Freischaltcode, der auf dem Postweg in der Regel innerhalb von drei bis vier und maximal vierzehn Tagen zugestellt wird.

Vorab-Check, ob Sachverhalt abgedeckt wird

Anhand eines kurzen Fragebogens überprüfen Nutzerinnen und Nutzer in einem ersten Schritt, ob die Erklärung für das eigene Haus, Grundstück oder die eigene Wohnung über „Grundsteuererklärung für Privateigentum” abgegeben werden kann. Die Mitteilung darüber erfolgt sofort im Anschluss. Ist die Prüfung erfolgreich, kann ein Nutzerkonto erstellt und mit dem Ausfüllen der Erklärung begonnen werden. Wichtig zu beachten hierbei: Die Anmeldung zur Abgabe ist nur mit dem Gerät und dem Browser möglich, mit dem das Nutzerkonto initial erstellt wurde. Dies ist notwendig, da die eingegeben Daten im Sinne der Datenminimierung im Cookie des genutzten Browsers gespeichert werden.

www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de

Vollständige Meldung auf den Internetseiten des BMF

Quelle: bundesfinanzministerium.de

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR