FinMin Bayern: Unterstützung für Betroffene nach schweren Unwettern im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen und Auchach-Friedberg
Hilfen für betroffene Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 254 vom 29.8.2023
Am vergangenen Wochenende des 26./27. August kam es durch extreme Unwetter mit Sturm, Hagel und Starkregen in Teilen Bayerns zu verheerenden Schäden. Die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen sowie der Landkreis Aichach-Friedberg waren hiervon besonders stark betroffen. Dort entstanden nach ersten Einschätzungen Schäden in zweistelliger Millionenhöhe.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Bayern hilft und hält zusammen. Danke allen Einsatzkräften für die schnelle und umfassende Hilfe – das ist auch emotional ganz wichtig. Wir lassen niemanden allein. So können bei existenzbedrohenden Schäden staatliche Hilfen genutzt werden. Durch den Klimawandel nimmt Extremwetter wie Hagel leider immer weiter zu. Wir stehen in der Not zusammen. Allen Betroffenen viel Kraft bei den anstehenden Reparaturen!“
Finanz- und Heimatminister Albert Füracker führt anlässlich des Beschlusses in der heutigen (29.08.) Kabinettssitzung aus: „Die Bayerische Staatsregierung lässt die drei von den Unwettern extrem betroffenen Landkreise nicht im Stich: Privatpersonen und Unternehmen können steuerliche Erleichterungen erhalten, zudem haben wir heute im Kabinett die Einleitung einer staatlichen Finanzhilfeaktion beschlossen. Demnach können insbesondere Privathaushalten, denen durch das Unwetter eine existenzielle Notlage droht, im Einzelfall finanzielle Hilfen gewährt werden. Betroffenen Kommunen können im Wege des kommunalen Finanzausgleichs Unterstützung erhalten“. Aufgrund der zunehmenden Großschadensereignisse und Naturkatastrophen wird ein umfassender Versicherungsschutz immer wichtiger. „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, den eigenen Versicherungsstatus daraufhin zu überprüfen“, so Füracker weiter.
Im Rahmen der steuerlichen Erleichterungen können für Privatpersonen sowie Unternehmen im Einzelfall nach den maßgeblichen Vorschriften unter anderem Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gemindert werden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Ansprechpartner für die Betroffenen ist das jeweils zuständige Finanzamt. Die jeweiligen Finanzämter werden auf Anfrage möglichst schnell und unbürokratisch prüfen, ob und gegebenenfalls welche steuerlichen Hilfsmaßnahmen im Einzelfall gewährt werden können.
Aufgrund der heute im Kabinett beschlossenen Finanzhilfeaktion können Betroffene von Starkregen und Überschwemmungen bei existenzieller Bedrohung im Einzelfall über die Härtefonds-Richtlinie finanzielle Unterstützung erhalten, Privathaushalte auch bei Hagelschäden. Berechtigte sollen möglichst zeitnah einen entsprechenden Antrag bei den hierfür zuständigen Landratsämtern stellen können.
Die betroffenen Kommunen können im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs bei der Behebung von Schäden an kommunalen Hochbauten, insbesondere an Schulen oder Kindertageseinrichtungen, sowie an Brücken- und Straßenbauwerken unterstützt werden. Bei finanzieller Notlage einer Gemeinde können gegebenenfalls auch Bedarfszuweisungen gewährt werden.
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