Die Beantragung von Werkstatt- und Unternehmenskarten für digitale Fahrtenschreiber ist seit dem 26. August 2024 online möglich.
Dr. Hartmut Schubert, CIO des Freistaats Thüringen, sagt dazu: „Durch die intensive Zusammenarbeit von Fachleuten und Digitalexperten unserer Landesverwaltung können Unternehmen im Logistik- und KfZ-Werkstattbereich vom neuen digitalen Service profitieren. Dank der Digitalisierung wurde der Verwaltungsprozess verkürzt, das Verfahren geht nun deutlich schneller. Für die Wirtschaft ergibt sich ein effektiver Zeitvorteil bei weniger Bürokratieaufwand.“
Nach der Online-Zahlung der Gebühren und einer automatisierten Prüfung der Nachweise wird der Antrag nun sofort an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelt. Antragstellende erhalten ihre Karte deutlich schneller als bisher. Für die Nutzung des Online-Dienstes muss ein Unternehmenskonto eingerichtet sein, die Authentifizierung erfolgt mit der BundID.
Die Anträge sind über das Thüringer Verwaltungsportal https://verwaltung.thueringen.de/ auffindbar. Nach Eingabe des Ortes erhalten Antragstellende alle notwendigen Informationen.
Werkstattkarte https://buerger.thueringen.de/portaldeeplink/
Unternehmenskarte https://buerger.thueringen.de/portaldeeplink/
Auch auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz sind Informationen und Online-Dienste erreichbar.
https://verbraucherschutz.thueringen.de/service/digitale-antraege
Hintergrund:
Die Karten werden für die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten von LKW und Bussen benötigt. Für die Ausgabe von Unternehmens- und Werkstattkarten war bisher ein Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erforderlich.
Die Besitzer einer Werkstattkarte dürfen Einbauten von digitalen Fahrtenschreibern, deren Herstellung und Wartung durchführen. Mit einer Unternehmenskarte identifiziert sich ein Unternehmensmitarbeiter am Kontrollgerät eines Fahrzeuges (digitaler Tachograph) und kann die dort aufgezeichneten Daten auslesen.
Die Werkstatt- und Unternehmenskarten werden vom KBA ausgestellt. Werkstattkarten sind ein Jahr, Unternehmenskarten fünf Jahre gültig.
Neuer Thüringer Verwaltungsdienst nach dem EfA-Prinzip
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital anzubieten. Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA-Prinzip) sollen statt individueller Projekte auf Landes- und kommunaler Ebene bundesweit einsetzbare effiziente Onlinedienste entwickelt werden, deren Betriebskosten sich die Partner teilen.
Die gemeinsame Entwicklung und Bereitstellung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip bietet damit eine kostengünstige und ressourcensparende Lösung für digitale Verwaltungsleistungen. Durch intensive Tests in Digitalisierungslaboren mit Nutzerinnen und Nutzern soll ein hoher Qualitätsstandard sichergestellt werden.
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hatte als Projektleitung und fachlich verantwortliche Stelle die inhaltliche Verantwortung für den Onlinedienst „Fahrtenschreiber“ inne, das Thüringer Finanzministerium koordinierte alle Entwicklungsaktivitäten.
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurde dabei sowohl organisatorisch von der Themenfeld-Federführung Hessen, als auch fachlich durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstützt.
Quelle: Thüringer Finanzministerium
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Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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