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BMF: Unterstützen, vereinfachen, wertschätzen: Bundesregierung stärkt ehrenamtliches Engagement in Deutschland

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Finanzen 10.9.2025

Steuerliche Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Bürgerschaftliches Engagement stärkt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung fördert und stärkt freiwilliges, auf den Werten der Verfassung ausgerichtetes Engagement durch geeignete Rahmenbedingungen. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Steueränderungsgesetz schafft die Bundesregierung Anreize, sich stärker bürgerschaftlich zu engagieren. Die Maßnahmen bringen insbesondere Vereinfachungen für Steuerpflichtige und Verwaltung. Der Kabinettbeschluss markiert damit auch den Auftakt zur Umsetzung eines „Zukunftspakts Ehrenamt“, mit dem die Bundesregierung konkrete Verbesserungen und Erleichterungen für das Ehrenamt und Engagement in Deutschland schaffen will. Der Zukunftspakt wurde im Koalitionsvertrag vereinbart.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: „Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich im Ehrenamt. All das sind Menschen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, die für andere da sind, die anpacken und helfen. Dieses Engagement wollen wir stärker unterstützen. Deshalb erhöhen wir die Freibeiträge für Übungsleiterinnen und Übungsleiter und wir ersparen Ehrenamtlichen und ihren Vereinen künftig vieles an Bürokratie. Wir machen es leichter für gemeinnützige Vereine, neue Ehrenamtliche für sich zu gewinnen. Wir stärken damit die Vereine in Deutschland – im Sport, in der Kultur und vielen anderen Bereichen. Denn hier wird Zusammenhalt gelebt.“

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig: „Ehrenamt braucht Anerkennung und Absicherung – nicht Angst vor Haftung. Deshalb wollen wir Haftungsrisiken von Ehrenamtlichen verringern. Kein Ehrenamt darf zur Haftungsfalle werden.  Bislang profitieren Ehrenamtliche nur dann vom gesetzlichen Haftungsprivileg, wenn sie maximal 840 Euro im Jahr für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Diese Grenze wollen wir deutlich anheben – auf 3.300 Euro. Denn wer einem Verein viele Stunden seiner Freizeit schenkt, soll eine faire Aufwandsentschädigung bekommen können – ohne bei einem Missgeschick oder Unfall dafür mit voller Haftung einzustehen. Ehrenamtliches Engagement macht unser Leben reicher, stiftet Miteinander und Zusammenhalt. Das gilt es zu stärken und zu schützen. Als Bundesjustiz- und -verbraucherschutzministerin will ich zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements einen Beitrag leisten.“

Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein: „Ehrenamt und Engagement halten die Gesellschaft zusammen. Menschen sind füreinander da, sie stehen füreinander und für wichtige Anliegen ein. Millionenfacher tagtäglicher freiwilliger Einsatz sorgt dafür, dass unser Land funktioniert. Die ersten wichtigen Maßnahmen dieses Zukunftspakts bringen wir heute auf den Weg. Wir gehen jetzt den ersten Schritt, um Vereinen und Ehrenamtlichen den Einsatz für die Gesellschaft zu erleichtern. Ich bin dankbar für diesen Startschuss zur Umsetzung des Zukunftspakts. Weitere Schritte werden bald folgen. Regeln vereinfachen, Förderbedingungen verschlanken und die Handlungsfähigkeit von Vereinen und Freiwilligen verbessern: Das steht auch nach dem heutigen Tag für die kommenden Monaten auf unserer Tagesordnung.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht vor:

Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird auf 50.000 Euro angehoben. Damit werden Geschäftsbetriebe, die lediglich geringe Umsätze erwirtschaften, mit ihren Gewinnen von einer Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung freigestellt.
Das dient der Vereinfachung und der Entlastung von bürokratischem Aufwand.
Die Erhöhung der Freigrenze stärkt zudem die Mittelbeschaffung kleinerer Vereine, die ehrenamtlich geführt werden.

Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wird die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf (von 3.000 auf) 3.300 Euro bzw. (von 840 auf) 960 Euro angehoben. Ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürgern unseres Staates verdient große Anerkennung. Es leistet einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Da der ehrenamtliche Einsatz auch mit Kosten verbunden sein kann, nimmt das Steuerrecht auf die Belange ehrenamtlich Engagierter in besonderer Weise Rücksicht und erhebt auf deren Einnahmen bis zu einem Freibetrag keine Steuern. Zudem dient auch dies dem Bürokratieabbau und erleichtert es gemeinnützigen Vereinen, ehrenamtlich Tätige für sich zu gewinnen.

Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Einnahmen bis 100.000 Euro pro Jahr betragen, abgeschafft. Das betritt rund 90 Prozent der steuerbegünstigten Körperschaften. Diese Erleichterung kommt insbesondere den kleinen und mittleren steuerbegünstigten Körperschaften zugute, die oftmals nicht steuerlich beraten sind und die insbesondere auf ehrenamtlich tätige Personen angewiesen sind. 

Auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen bei Körperschaften mit Einnahmen bis 50.000 Euro wird verzichtet. Steuerpflichtige, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe, die bis zu 50.000 Euro einnehmen, müssen keine Abgrenzung und Aufteilung dahingehend vornehmen, ob diese Einnahmen dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einem Zweckbetrieb zuzuordnen sind.

E-Sport wird nun als gemeinnützig behandelt. Durch die Ausübung elektronischen Sports wird auch die Zusammenarbeit in einem Team sowie die Reaktionsfähigkeit geschult. Diese stellen maßgebliche Faktoren für den Erfolg dar. Die Körperschaften sollen sich insbesondere auch der Suchtprävention widmen und einen gesunden Umgang mit dem Medium vermitteln.

Die Installation von Photovoltaikanlagen kann zur Beschleunigung der Energiewende und des Ausbaus der erneuerbaren Energien einen erheblichen Beitrag leisten. Die Anschaffung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sollen möglichst geringen bürokratischen Hürden begegnen. Bislang konnte der Bau und der Betrieb von Photovoltaikanlagen den Status der Gemeinnützigkeit gefährden. Mit der Neuregelung ist klargestellt, dass nun unter bestimmten Voraussetzungen diese Betätigung unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit ist.

Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, dass ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen in erweitertem Umfang von Haftungsrisiken freigestellt wird. Hierzu soll die Vergütungsgrenze für das vereinsrechtliche Haftungsprivileg angehoben werden. Wer sich in einem Verein engagiert, soll künftig von einem gesetzlichen Haftungsprivileg profitieren, wenn er oder sie für die Tätigkeit im Verein maximal 3.300 Euro jährlich erhält.

Bereits im geltendem Recht gibt es für Ehrenamtliche in Vereinen eine besondere Haftungserleichterung: Wer im Zuge seiner ehrenamtlichen Tätigkeit einen Schaden verursacht, muss diesen nur dann ersetzen, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde; für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden, haftet die ehrenamtlich tätige Person nicht. Diese Haftungsprivileg greift nach dem geltenden Recht nur dann, wenn die ehrenamtlich tätige Person für ihre Tätigkeit maximal 840 Euro jährlich als Vergütung erhält. Künftig soll diese Vergütungsgrenze bei 3.300 Euro liegen – und sich somit an der steuerrechtlichen Übungsleiterpauschale orientieren. Ehrenamtlich Tätige können künftig also auch dann von dem Haftungsprivileg profitieren, wenn sie mehr als 840 Euro (aber maximal 3.300 Euro) jährlich für ihre Tätigkeit enthalten. Durch diese Erweiterung des Haftungsprivilegs soll sichergestellt werden, dass sich niemand durch Haftungsrisiken von einer ehrenamtlichen Tätigkeit abgehalten sieht. Das soll die Vereinslandschaft in Deutschland weiter stärken.

Quelle: bundesfinanzministerium.de

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