BMF: Statistische Auswertungen zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz
Bundesministerium der Finanzen 9.12.2025
Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie besteht für die Aufsichtsbehörden die Verpflichtung, statistische Daten in Form einer Statistik vorzuhalten.
Hier finden Sie die statistischen Auswertungen zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz:
Den entsprechenden Vordruck für die Meldung der Daten zur Aufsichtstätigkeit für das Berichtsjahr 2024 finden Sie hier:
Auswertung vorheriger Berichtszeiträume
- Druckversion: Statistische Auswertung zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz Berichtszeitraum 2023 [pdf, 504KB]
- Druckversion: Statistische Auswertung zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz Berichtszeitraum 2022 [pdf, 400KB]
- Druckversion: Statistische Auswertung zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz Berichtszeitraum 2021 [pdf, 151KB]
- Druckversion: Statistische Auswertung zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz Berichtszeitraum 2020 [pdf, 98KB]
- Druckversion: Statistische Auswertung zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz Berichtszeitraum 2019 [pdf, 342KB]
- Druckversion: Statistische Auswertung zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz Berichtszeitraum 2018 [pdf, 95KB]
- Druckversion: Statistische Auswertung zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz Berichtszeitraum 2017 [pdf, 381KB]
Quelle: bundesfinanzministerium.de