Bundesregierung: Was ist neu? - Neuregelungen zum Januar 2018
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 19. Dezember 2017
Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 1. Januar ausnahmslos für alle Branchen. Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchte, muss den Förderantrag vor der Auftragsvergabe einreichen. Der gesetzliche Mutterschutz gilt nun auch für Schülerinnen und Studentinnen. Diese und andere Neuregelungen treten im Januar in Kraft.
Arbeit und Soziales
Mindestlohn von 8,84 Euro gilt ausnahmslos
Ab dem 1. Januar 2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ohne jede Einschränkung. Branchenregelungen, die vorübergehend Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ermöglichten, enden zum 31. Dezember 2017.
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Mindestlohn
Pflegemindestlohn steigt
Der flächendeckende Pflegemindestlohn steigt ab Januar 2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er nochmals erhöht. Das kommt vor allem Pflegehilfskräften zugute.
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Pflegemindestlohn
Mindestlohn in Aus- und Weiterbildung
Alle Aus- und Weiterbildungsdienstleister, die im Auftrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter Menschen qualifizieren, müssen den bundesweiten Branchenmindestlohn von 15,26 Euro pro Zeitstunde bezahlen. Ab 1. Januar 2018 gilt er erstmalig auch für Einrichtungen, in denen Qualifizierung nicht zum Hauptgeschäft gehört.
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Mindestlohn Ausbildung
Künstlersozialabgabe sinkt deutlich
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt erneut: ab 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent. Die Künstlersozialabgabe ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.
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Künstlersozialabgabe sinkt
Neuer Gleitzonenfaktor
Wer regelmäßig zwischen 450,01 und 850 Euro verdient, liegt in der Gleitzone. Für diese Beschäftigten – sogenannte Midijobber – wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt auf einen fiktiven Betrag reduziert. Dafür kommt ein Gleitzonenfaktor zum Einsatz, der auf allen Sozialversicherungsbeiträgen basiert. Er liegt 2018 bei 0,7547.
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Gleitzonenfaktor
Umlagesatz für Insolvenzgeld sinkt
Im Insolvenzfall des Arbeitgebers erhalten Beschäftigte von der Arbeitsagentur einen Lohnausgleich. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld sinkt im Jahr 2018 von bisher 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent. Das regelt die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.
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Umlagesatz für Insolvenzgeld
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Löhne und Gehälter sind erneut gestiegen. Deshalb wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung angepasst. Auch andere Rechengrößen für die Sozialversicherung ändern sich. So steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2018 auf 59.400 Euro jährlich (2017: 57.650 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich privat krankenversichern.
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Beitragsbemessungsgrenzen
Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,6 Prozent
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Die hohe Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung macht dies möglich. In der knappschaftlichen Rentenversicherung geht der Beitragssatz von 24,8 auf 24,7 Prozent zurück.
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Rentenbeitragssatz
Renteneintritt sieben Monate später
Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase schrittweise an. Das heißt: Wer 1953 geboren ist und 2018 seinen 65. Geburtstag hat, geht mit 65 Jahren und sieben Monaten abschlagfrei in Rente.
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Renteneintritt
Betriebsrente wird attraktiver
Eine höhere Riester-Grundzulage und Steueranreize – das sind zwei von vielen Verbesserungen bei der Betriebsrente. Ziel ist es, sie auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Zudem soll die Betriebsrente für Beschäftigte mit geringen Einkommen attraktiver werden. Am 1. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in wesentlichen Teilen in Kraft.
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Betriebsrente
Berechnungszeiten bei Erwerbsminderung verbessert
Bei der Erwerbsminderungsrente wird ab 2018 die Zurechnungszeit für Rentnerinnen und Rentner schrittweise von 2018 bis 2024 auf 65 Jahre verlängert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2018 endet die Zurechnungszeit mit 62 Jahren und drei Monaten.
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Berechnungszeiten bei Erwerbsminderung
Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt, fällt auch der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung: Er liegt ab 1. Januar 2018 bei 83,70 Euro monatlich.
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Mindestbeitrag gesetzliche Rentenversicherung
Alterssicherung der Landwirte
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt im Kalenderjahr 2018 monatlich 246 Euro (West) bzw. 219 Euro (Ost).
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Alterssicherung der Landwirte
Höhere Leistungen in der Grundsicherung ("Hartz IV")
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2018 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Für Kinder und Jugendliche erhöht sich die Grundsicherung um fünf Euro: Kinder von sechs bis unter 14 Jahren bekommen 296 Euro; Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren stehen 316 Euro zu.
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Grundsicherung
Altersvorsorge wird weniger angerechnet
Freiwillige Altersvorsorge soll sich in jedem Fall lohnen. Ab 2018 wird Einkommen aus Riester- oder Betriebsrenten nicht mehr voll auf die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angerechnet. Gleiches gilt für die Hilfen zum Lebensunterhalt. Der monatliche Freibetrag liegt dann bei 100 Euro. Ist die private Rente höher, bleiben weitere 30 Prozent bis zum Höchstbetrag von 208 Euro anrechnungsfrei.
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Altersvorsorge
Weniger Fürsorge, mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
Die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes sieht ab 1. Januar 2018 Verbesserungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben vor: Das "Budget für Arbeit" ermöglicht Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent in allen Bundesländern. Das erleichtert Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt.
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Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
Unabhängige Teilhabeberatung
Anfang Januar 2018 nehmen erste Beratungsstellen für eine "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" (EUTB) ihre Arbeit auf. Dort können sich Menschen mit Behinderung über die besseren Leistungen zur Teilhabe informieren und beraten lassen. Das Web-Portal www.teilhabeberatung.de startet ebenfalls am 1. Januar 2018.
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Unabhängige Teilhabeberatung
Verständliche Bescheide für Menschen mit Behinderung
Bundesbehörden sollen Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Informationen in einfacher und verständlicher Sprache bereitstellen. Das gilt ab 1. Januar 2018 für Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke. Wenn nötig, sind sie auch schriftlich in „Leichter Sprache“ zu erläutern.
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Verständliche Bescheide für Menschen mit Behinderung
Datenabgleich mit Ausländerbehörden beim Kindergeld
Ausländerbehörden und Familienkassen gleichen ihre Daten ab Januar 2018 besser ab, um zu vermeiden, dass unberechtigt Kindergeld bezogen wird. Daten von Unionsbürgern, die nie einen Antrag auf Kindergeld gestellt haben, werden im Vorfeld herausgefiltert. Damit bleibt ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung gewahrt.
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Datenabgleich mit Ausländerbehörden beim Kindergeld
Sachbezugswerte angehoben
Sachbezugswerte sind Einkünfte, die nicht als Geldleistung erbracht werden und zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zählen. Sie werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Wert für Verpflegung wird für 2018 auf 246 Euro angehoben. Für Mieten und Unterkunft erhöht er sich auf 226 Euro.
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Sachbezugswerte angehoben
Gesundheit
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen sinkt
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Er ist seit 2015 gesetzlich festgeschrieben. Die Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz sinkt 2018 auf 1,0 Prozent. Die Kassen können je nach Finanzlage davon abweichen.
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Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen
Beiträge für Selbständige nach tatsächlichen Einnahmen
Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich für Selbständige ab dem 1. Januar 2018 stärker nach den tatsächlichen Einkünften. Dazu wird ein vorläufiger Beitrag für freiwillig Versicherte auf Basis des letzten Einkommenssteuerbescheids erhoben. Der endgültige Beitrag bemisst sich rückwirkend, wenn der Einkommenssteuerbescheid für das zugehörige Kalenderjahr vorliegt. Das macht auch Beitragserstattungen möglich.
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Beiträge für Selbständige
Bauchschlagader-Aneurysmen bei Männern früher erkennen
Zur Erkennung von Bauchschlagader-Aneurysmen können sich gesetzlich versicherte Männer ab 65 Jahren einmalig untersuchen lassen. Sie sind wesentlich häufiger davon betroffen als Frauen. Die Vorsorgeuntersuchung mittels Ultraschall können die Hausärzte ab 1. Januar 2018 abrechnen.
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Bauchschlagader-Aneurysmen
Neue Saisonarbeiter-Regelung in der Krankenversicherung
Endet die Saisonbeschäftigung, so endet auch die Krankenversicherungspflicht. Die Versicherung wird nur dann fortgeführt, wenn der Saisonbeschäftigte innerhalb von drei Monaten in die freiwillige Krankenversicherung wechselt. Dazu ist ein Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt in Deutschland nachzuweisen. Die Regelung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
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Neue Saisonarbeiter-Regelung
Krankenhausstatistik wird weiterentwickelt
Die Krankenhausstatistik beschreibt die Situation der Krankenhäuser und Versorgungseinrichtungen und bildet ab, wie die Patienten die Einrichtungen nutzen. Sie erfasst ab 2018 auch ambulante Leistungen. Ende 2019 liegen erste Ergebnisse der neuen Erhebung vor.
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Krankenhausstatistik wird weiterentwickelt
Frauen und Familie
Neuregelung des Mutterschutzes
Ab dem 1. Januar 2018 profitieren mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz. Erstmals bezieht der Mutterschutz auch Studentinnen und Schülerinnen ein. Mütter von Kindern mit Behinderung haben bereits seit Mai 2017 Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Auch der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten, gilt bereits.
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Mutterschutz
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch etwas weniger als Männer. Mit dem Entgelttransparenzgesetz erhalten Beschäftigte einen individuellen Auskunftsanspruch: Sie haben das Recht zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Dies gilt für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten. Ab 6. Januar 2018 können Beschäftigte den Anspruch geltend machen.
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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Kürzere Fristen für Kindergeldantrag
Ab Januar 2018 gilt eine kürzere Frist für rückwirkende Kindergeldanträge. Eltern können dann lediglich sechs Monate rückwirkend Kindergeld erhalten. Die Neuregelung soll Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern.
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Kindergeld
Steuern und Finanzen
Steuern: Höhere Grund- und Freibeträge
Steuerzahler profitieren 2018 von einem um 180 Euro höheren Grundfreibetrag, der dann 9.000 Euro beträgt. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.
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Höhere Grund- und Freibeträge
Branntweinmonopol endet
Das staatliche Branntweinmonopol endet zum. 1. Januar 2018. Der Bund setzt damit eine Vorgabe der EU um, die den Markt europaweit liberalisiert. Damit endet die Verteilung staatlicher Gelder an die rund 550 landwirtschaftlichen Brennereien, die ihren Rohalkohol aus Kartoffeln oder Getreide an die Monopolbehörde abliefern.
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Branntweinmonopol
Mehr Zeit für die Steuererklärung
Das Besteuerungsverfahren in Deutschland wird modernisiert. Künftig bleibt dem Steuerpflichtigen mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, nämlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. Für Papierbelege wie Spendenquittungen gilt: aufbewahren, aber nicht mehr einreichen.
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Steuererklärung
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https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/ArtikelNeuregelungen/2018/neuregelungen-januar2018/2017-12-19-neuregelungen-januar-2018.html
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