EU-Kommission: Q&A zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen
Europäische Kommission (Vertretung in Deutschland), Pressemitteilung vom 7.8.2024
Die Kommission hat eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen veröffentlicht, um Interessenträger bei der Umsetzung der EU-Vorschriften für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung von Unternehmen zu unterstützen. Das ist Teil der laufenden Bemühungen der Kommission, den EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen für Unternehmen besser nutzbar zu machen und deren Verwaltungsaufwand zu verringern. Über diesen Link kommen Sie zum Q&A.
Nachhaltiger werden, Wettbewerbsfähigkeit stärken
Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness sagte: „Die häufig gestellten Fragen enthalten wichtige Klarstellungen und werden die Notwendigkeit für Unternehmen weiter verringern, bei der Anwendung der Vorschriften externe Beratung oder Rechtsberatung einzuholen. Die Unternehmen arbeiten hart daran, nachhaltiger zu sein. Das trägt dazu bei, mittelfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, und ich möchte sicherstellen, dass unser Rahmen sie in diesem Prozess unterstützt.“
Beispiel: Wann reichen Schätzwerte aus?
In den häufig gestellten Fragen werden Beiträge von Unternehmen berücksichtigt und Themen wie Anwendungsbereich der Vorschriften, Anwendungstermine und Ausnahmen behandelt. So wird beispielsweise klargestellt, wann Unternehmen Schätzungen verwenden dürfen, anstatt Informationen über die Wertschöpfungskette von Lieferanten oder Partnern zu sammeln.
Erste Unternehmen müssen 2025 mit der Berichterstattung beginnen
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist ein Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsagenda der EU und des europäischen Grünen Deals. Sie hat die Vorschriften über die Sozial- und Umweltinformationen, die Unternehmen melden müssen, modernisiert und verschärft. Die Richtlinie trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Die erste Gruppe von Unternehmen, die den neuen Vorschriften unterliegen, muss 2025 für das Geschäftsjahr 2024 mit der Berichterstattung beginnen.
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„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
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„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
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Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
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G. Grisebach, Steuerberaterin
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"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
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Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
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"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera