BMF: Öffentliche Finanzen - Beziehungen zwischen Bund und Ländern werden modernisiert
Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer 26 vom 14.12.2016
Die Finanz- und Verwaltungsbeziehungen zwischen Bund und Ländern werden künftig umfassend neu geregelt. Die Länder werden zur Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen ab dem Jahr 2020 in Höhe von etwas über 9,7 Mrd. Euro jährlich finanziell entlastet. Gleichzeitig wird die Aufgabenerledigung im Bundesstaat in wichtigen Bereichen modernisiert und die Rolle des Bundes gestärkt.
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:
„Wir stellen nicht nur die finanziellen Weichen für die Zukunft unseres Föderalismus, sondern modernisieren auch die Art und Weise, wie Bund und Länder zusammenarbeiten. Damit werden wir gemeinsam im Bundesstaat unserer Verantwortung für Deutschland gerecht. Der Bund entlastet die Länder ab 2020 in erheblichem Umfang. Gleichzeitig verbessern wir das Bund-Länder-Verhältnis strukturell, indem der Bund mehr Kompetenzen bekommt.“
Der Entlastungsbetrag von etwas über 9,7 Mrd. Euro basiert auf der aktuellen Steuerschätzung vom November 2016 für das Jahr 2020. Die Schätzung entspricht inhaltlich unverändert dem Verhandlungsergebnis vom 14. Oktober 2016. Der damals kommunizierte Betrag von rund 9,5 Mrd. Euro bezog sich auf das Jahr 2019 und basierte zudem auf der Steuerschätzung vom Mai 2016.
Ein Großteil der Länderentlastung ab 2020 erfolgt über den bundesstaatlichen Finanzausgleich. Die geltenden Regelungen des Finanzausgleichs laufen nach aktueller Rechtslage im Jahr 2019 aus. Zum anderen enthält der Entlastungsbetrag die Fortsetzung von bereits heute geltenden bzw. ähnlich geltenden Regelungen wie den Entflechtungsmitteln (künftig als Umsatzsteuerfestbetrag in gleicher Höhe), der Gemeindeverkehrsfinanzierung, den Finanzhilfen für Seehäfen, den Sanierungshilfen für Bremen und Saarland anstelle der heutigen Konsolidierungshilfen sowie den besonderen Hilfen für die ostdeutschen Länder, die an die Stelle des Ende 2019 wegfallenden Solidarpakts II treten.
Durch die Neuregelung wird Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Bund und Länder geschaffen:
- Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne wird in seiner derzeitigen Form ebenso abgeschafft wie der Umsatzsteuervorausgleich.
- Die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer erfolgt zukünftig grundsätzlich nach Maßgabe der Einwohnerzahl. Die unterschiedliche Finanzkraft der Länder wird durch Zu- und Abschläge zum angemessenen Ausgleich der Finanzkraftunterschiede berücksichtigt. Die nähere Ausgestaltung dieses Ausgleichs erfolgt in enger Anlehnung an den bisherigen Finanzausgleich unter den Ländern.
- Zur besonderen Entlastung des Saarlands und der Freien Hansestadt Bremen kann der Bund künftig Sanierungshilfen gewähren. Die Länder ergreifen gleichzeitig Maßnahmen zum Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft.
- Daneben werden die Voraussetzungen für die Weitergewährung der Finanzhilfen des Bundes in den Bereichen „Seehäfen“ und „Gemeindeverkehrsfinanzierung“ geschaffen. Die Änderungen des Grundgesetzes sehen vor, dass der Bund den Ländern Finanzhilfen ab 2020 in Höhe von rd. 330 Mio. Eurojährlich gewährt.
Außerdem sind durch die Gesetzentwürfe weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat vorgesehen:
- Der Stabilitätsrat wird gestärkt und soll ab 2020 auch die Einhaltung der Schuldenbremse durch Bund und Länder überwachen. Dabei wird er sich an europäischen Vorgaben orientieren. Dies stärkt den Stabilitätsrat.
- Der Bund erhält die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen. Er kann sich zur Erledigung dieser Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Ziel der Regelungen ist die Beseitigung der bestehenden erheblichen Reibungsverluste durch eine Entflechtung von Landes- und Bundeszuständigkeiten. Die Schaffung von deutlich effizienteren Strukturen sichert die Zukunftsfähigkeit des Verkehrsnetzes. Das unveräußerliche Eigentum am Streckennetz und der Gesellschaft privaten Rechts wird im Grundgesetz festgeschrieben, d.h. das Eigentum liegt vollständig beim Bund.
- Für eine zielgerichtete und effiziente Förderung von Investitionen in gesamtstaatlich bedeutsamen Bereichen erhält der Bund mehr Einwirkungsrechte bei Finanzhilfen. Künftig werden die Arten der zu fördernden Investitionen und die Grundzüge der Ausgestaltung der Länderprogramme zur Verwendung der Finanzhilfen durch eine bundesrechtliche Regelung mit Zustimmung des Bundesrates oder durch Verwaltungsvereinbarung geregelt.
- Des Weiteren wird eine Mitfinanzierungskompetenz des Bundes für bedeutsame Investitionen finanzschwacher Kommunen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur eröffnet, um eine gezieltere Förderung insbesondere finanzschwacher Kommunen zu ermöglichen. Der Bund wird dafür den seit 2015 existierenden Kommunalinvestitionsförderungsfonds um weitere 3,5 Mrd. Euro aufstocken.
- Darüber hinaus werden die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines verbindlichen, bundesweiten Portalverbunds geschaffen, über den alle Bürger einfach und sicher auf die Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Ländern zugreifen können. Bund und Länder werden verpflichtet, alle ihre Verwaltungsleistungen online anzubieten. Hierfür ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Danach soll der Gang zur Behörde nicht mehr erforderlich sein, wenn der Nutzer dies nicht möchte. Ausgenommen sind lediglich Verwaltungsleistungen, die sich nicht für die Onlineabwicklung eignen (z.B. Abholung des Personalausweises). Von dem Gesetz sollen Bürgerinnen und Bürger genauso profitieren wie Unternehmen.
- Schließlich werden die Kompetenzen des Bundes in der Steuerverwaltung insbesondere im Bereich der Informationstechnik gestärkt und Erhebungsrechte des Bundesrechnungshofs bei Mischfinanzierungen in der Verfassung verankert.
Auf den Internetseiten des BMF:
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera