Schweiz: Einführung der OECD/G20-Mindestbesteuerung auf den 1. Januar 2024
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Medienmitteilung vom 22.12.2023
Die OECD/G20-Mindestbesteuerung wird wie vorgesehen eingeführt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 beschlossen, die Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 zu erheben. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Über die Einführung weiterer Elemente des OECD/G20-Regelwerks wird der Bundesrat später entscheiden.
Am 18. Juni 2023 haben Volk und Stände dem Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Damit erhielt der Bundesrat die Kompetenz, die OECD/G20-Mindestbesteuerung temporär auf dem Verordnungsweg umzusetzen. Die Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung sieht dazu eine sogenannte Ergänzungssteuer vor. Innerhalb von sechs Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung muss der Bundesrat dem Parlament ein Gesetz vorlegen, das die Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) ablöst.
Die Mindestbesteuerung wird in Form einer nationalen Ergänzungssteuer umgesetzt. Mit dieser Ergänzungssteuer stellt die Schweiz im Inland eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent von grossen, international tätigen Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro sicher. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat von der Schweiz ins Ausland abfliesst.
Die Übergangsbestimmung in der Verfassung enthält zentrale Vorgaben für die Verordnung. Im Rahmen dieser Vorgaben hat sich der Bundesrat bei der Umsetzung der Mindestbesteuerung in der Schweiz an folgenden Leitlinien orientiert:
- Internationale Kompatibilität: Das schweizerische Regelwerk soll international akzeptiert sein, um in der Schweiz ansässigen Unternehmen möglichst grosse Rechtssicherheit zu gewähren. Dafür muss die Verordnung mit dem Regelwerk der OECD/G20 übereinstimmen.
- Volkswirtschaftliche Interessen der Schweiz wahren: Dort, wo es das Regelwerk der OECD/G20 explizit zulässt oder vorsieht, sollen Spielräume und Wahlrechte im Interesse des Standortes Schweiz genutzt werden.
- Administrative Hürden vermeiden: Der administrative Aufwand für Unternehmen und kantonale Steuerverwaltungen soll so tief wie möglich gehalten werden.
Im Grundsatz stiess die vorgeschlagene Ausgestaltung der nationalen Ergänzungssteuer in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Um dem Vernehmlassungsergebnis Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat aber Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen.
Er hat zudem festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Inkraftsetzung der Ergänzungssteuer im Inland per 1. Januar 2024 erfüllt sind, nachdem namentlich die grosse Mehrheit der EU-Staaten sowie weitere westliche Industrienationen wie Grossbritannien und Südkorea das Regelwerk auf den gleichen Zeitpunkt hin umsetzen. Hingegen verzichtet der Bundesrat vorerst auf die Inkraftsetzung der internationalen Ergänzungssteuer IIR und UTPR. Er wird diesbezüglich die weitere internationale Entwicklung verfolgen und zu einem späteren Zeitpunkt über deren Einführung entscheiden, falls dies angezeigt ist, um die Interessen der Schweiz zu wahren.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera