Bund und Länder verhandeln aktuell über die Umsatzsteuersätze auf Saunaleistungen. Hierzu erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig:
„Eine Anhebung des Umsatzsteuersatzes auf Saunaleistungen von 7 auf 19 Prozent, wie sie von einigen Bundesländern befürwortet wird, führt in die falsche Richtung. Insbesondere für die Heilbäder, die sich im kommunalen Eigentum befinden, bedeutet dies einen erhöhten Bedarf an Zuschüssen aus den Gemeindehaushalten, sollten sie die gestiegene Steuerbelastung nicht auf die Eintrittspreise umlegen können. In der Regel werden Badeleistungen und Saunaleistungen gemeinsam angeboten. Bisher werden beide Leistungen ermäßigt mit 7 Prozent besteuert. Eine unterschiedliche Besteuerung zusammenhängender Leistungen ist mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand für die betroffenen Unternehmen verbunden. Im Hinblick auf das geplante Präventionsgesetz und die damit einhergehende Bedeutung gerade von Sauna- und Bäderangeboten für die Gesundheitsvorsorge, wäre eine geänderte Steuerpraxis kontraproduktiv. Die Länder sind aufgefordert eine schnelle und praxistaugliche Regelung zu schaffen, um Rechtssicherheit für die Branche herzustellen.
Hintergrund:
Bislang werden Saunaleistungen als Heilbäder i. S. des § 12 Absatz 2 Nummer 9 Umsatzsteuergesetz (UStG) angesehen und daher ermäßigt besteuert. Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs gilt dies allerdings nur für Heilbäder, die der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen. Dennoch fielen unter diese Ermäßigung bisher auch neue Produkte wie z. B. Floating-Bäder, Heu-, Schoko-, Kleopatra- und Aromabäder.
Die für Fragen der Umsatzsteuer zuständigen Referatsleiter von Bund und Ländern haben daraufhin beschlossen, die geltende Praxis ab dem 1. Januar 2015 zu beenden und Saunaleistungen künftig generell mit 19 Prozent zu besteuern.
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