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BdSt begrüßt Abkommen zum internationalen Informationsaustausch

Vertragliche Grundlage für Austausch über ausländische Kapitalerträge

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. 29.10.2014, Pressemitteilung

In Berlin wird heute das Abkommen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Der Bund der Steuerzahler begrüßt diese Entwicklung. Ab dem Jahr 2017 sollen Finanzbehörden bessere Informationen über ausländische Kapitalerträge erhalten. „Dies ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Dennoch muss bei Umsetzung des Informationsaustauschs das Steuer- und Bankgeheimnis gewahrt werden“, mahnt Holznagel.

Kapitalerträge dürfen nicht vor dem Fiskus versteckt werden. Bei inländischen Konten führen die Banken daher automatisch die Abgeltungsteuer ab. Lag das Geld im Ausland, hatte der Fiskus in vielen Fällen nur schwer Zugriff auf die Erträge. „Es ist gut, dass nun ein rechtsstaatliches Mittel gefunden wird, um verstecktes Kapital im Ausland zu besteuern“, so Holznagel im Hinblick auf die umstrittenen Ankäufe sogenannter Steuerdaten-CDs. „Der deutsche Steuergesetzgeber muss das Abkommen nun vernünftig umsetzen. Dabei müssen sowohl die Datensicherheit als auch die Informationsrechte der Steuerzahler über die gemeldeten Daten ausreichend berücksichtigt werden.“

Am 28. und 29. Oktober 2014 findet in Berlin die 7. Jahrestagung des Globalen Forums zu Transparenz und Informationsaustausch für Besteuerungszwecke statt. Im Rahmen der Konferenz signieren die Finanzminister von mehreren Dutzend Staaten ein internationales Steuerabkommen zum Austausch über Finanzkonten. Im Jahr 2017 soll es danach erstmals möglich sein, Informationen über Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden und Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen, auszutauschen. Der Informationsaustausch soll dem Kampf gegen Steuerhinterziehung dienen. Das Abkommen muss jeweils in nationales Recht umgesetzt werden.