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BStBK: Änderungen der Berufs- und Fachberaterordnung treten am 1. August 2022 in Kraft

Bundes­steuer­berater­kammer, Pressemitteilung 10/2022 vom 25.7.2022

Die Satzungs­versammlung der Bundessteuer­beraterkammer (BStBK) hat am 3. Mai 2022 Änderungen der Berufs­ordnung der Steuerberater (BOStB) und der Fachberaterordnung (FBO) beschlossen. Eine Anpassung der BOStB war insbesondere aufgrund des zum 1.8.2022 in Kraft tretenden Gesetzes zur Neu­regelung des Berufsrechts der Berufsaus­übungsge­sellschaften erforderlich geworden.

BStBK-Präsident Prof. Schwab betont: „Die Satzungs­versammlung hat damit wichtige Entscheidungen für eine moderne und zeitgemäße Berufs- und Fachberaterordnung getroffen. Beide Regelwerke sind jetzt fachlich wieder auf dem aktuellen Stand und berücksichtigen nicht nur die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung, sondern auch neue Entwicklungen im Zuge der Digi­talisierung.“

Die BOStB wurde an die seit der letzten Novellierung ergangene Recht­sprechung (z. B. im Bereich der Werbung) angepasst. Auch berücksichtigt die Novelle der BOStB neue Entwick­lungen bei den vereinbaren Tätigkeiten wie etwa die Einführung des Restrukturierungs­beauftragten und Sanierungs­moderators im Insolvenzrecht. Bei der Fachberaterordnung wurden insbesondere die Anlagen zur FBO, die die nachzu­weisenden besonderen Kenntnisse regeln, überarbeitet. Hinsichtlich der Pflichtfort­bildung wird nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass diese auch in elektronischer Form (z.B. durch Teilnahme an einem Online-Seminar) erfolgen kann. Das Bundesfinanz­ministerium gab am 20. Juni 2022 grünes Licht für die beschlossenen Änder­ungen der BOStB und FBO.

Die BStBK hat die von der Satzungs­versammlung beschlossenen Änderungen der BOStB und FBO auf ihrer Website unter www.bstbk.de veröffentlicht. Dort finden sich auch Erläuter­ungen zu den beschlossenen Änder­ungen und eine konsolidierte Lese­fassung der geänderten Berufs- und Fachberater­ordnung.

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