In Brandenburg haben sich 2014 so viele Bürgerinnen und Bürger wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen angezeigt wie in keinem Jahr zuvor: Zwischen 1. Januar und 31. Dezember gingen insgesamt 258 neue Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Im gesamten Jahr 2013 waren es im Land Brandenburg 114 gewesen. Auch bundesweit zeichnet sich ein neuer Rekordwert für das Jahr 2014 ab. Infolge der Debatten um Steuerhinterziehung war zum 1. Januar 2015 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten. Dadurch ist es in Deutschland seitdem deutlich teurer für geständige Steuerbetrüger, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen.
Finanzminister Christian Görke: „Angesichts der Zahlen ist offenkundig, dass bei vielen Steuerbetrügern vor der Verschärfung des Rechts geradezu Torschlusspanik herrschte. Sicherlich haben die meistern der Steuerhinterzieher im Jahr 2014 nicht auf einmal Gewissensbisse bekommen, dass sie Betrug an der Allgemeinheit begehen. Sondern sie haben genau abgewogen, ob sich das Risiko lohnt, angesichts des erhöhten Drucks entdeckt zu werden. Das macht deutlich, dass die strafbefreiende Selbstanzeige kein Weg zu mehr Ehrlichkeit ist. Sondern von Steuerhinterziehern wird kühl gerechnet, welches Risiko sich wie rechnet. Es wäre daher besser gewesen, die strafbefreiende Selbstanzeige komplett abzuschaffen. Die zum Jahresanfang in Kraft getretenen Verschärfungen sind ein Schritt in die richtige Richtung zu mehr Steuergerechtigkeit. Ein Schritt, der aber noch nicht ausreicht!“
Im Jahr 2014 kam es zu einem deutlichen Anstieg der Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen im Land Brandenburg. So gingen allein im ersten Quartal 2014 97 Selbstanzeigen in Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein, im zweiten Quartal 45, im dritten 70 und im vierten Quartal 2014 waren es weitere 46. Damit gab es 2014 in der Summe 258 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen und damit mehr als zwischen 2010 bis 2013 insgesamt eingingen. In diesem Zeitraum waren es 218 gewesen.
Von 2010 bis 2014 gingen insgesamt 476 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Dadurch wurden bislang Steuermehreinnahmen von rund 10,7 Millionen Euro im Land Brandenburg kassenwirksam eingenommen.
Bund und Länder hatten vereinbart, dass es ab Januar 2015 für geständige Steuerbetrüger deutlich teurer wird, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. So sank zum Jahresanfang 2015 die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Künftig muss zudem für einen Hinterziehungsbetrag von 25.000 bis 100.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn statt bisher fünf Prozent gezahlt werden, um in den Genuss der Strafverschonung zu kommen. Ab 100.000 Euro erhöhte sich dieser auf 15 Prozent und ab 1.000.000 Euro Hinterziehungssumme werden 20 Prozent Strafzuschlag fällig. Ferner wurde der Zeitraum, für den die Täter ihre falschen Steuerangaben berichtigen müssen, einheitlich auf zehn Jahre ausgedehnt. Bisher mussten nur die steuerstrafrechtlich unverjährten Jahre (bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre und nur in besonders schweren Fällen zehn Jahre) berichtigt werden. Neben der Rückzahlung der verkürzten Steuern ist künftig auch die Zahlung der Hinterziehungszinsen von jährlich sechs Prozent zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung für die Selbstanzeige.
Übersicht:
Zeitraum | Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen | Kassenwirksame Steuereinnahmen nur aus den Selbstanzeigen der Kapitalanleger |
2010 | 67 | |
2011 | 21 | |
2012 | 16 | |
2013 | 114 | |
Gesamt seit 2010 bis zum 31.12.2013 |
218 | 4.180.828 Euro |
1. Quartal 2014 | 97 | |
2. Quartal 2014 | 45 | |
3. Quartal 2014 | 70 | |
4. Quartal 2014 | 46 | |
2014 insgesamt | 258 | |
Gesamt seit 2010 bis zum 31.12.2014 |
476 | 10.761.897 Euro |
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