BStBK warnt vor Schnellschüssen bei der Mehrwertsteuerreform
Bundessteuerberaterkammer, Pressemitteilung 15/2017 vom 15.12.2017
Realistische Zeitplanung und weniger Bürokratie für den Mittelstand
Als zeitlich nicht umsetzbar beurteilt BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger die von der EU-Kommission geforderte Einführung des zertifizierten Steuerpflichtigen: „Der Zeitplan für die Maßnahmen ist zu ambitioniert. In seiner jetzigen Ausgestaltung ist das völlig neue Konzept des zertifizierten Steuerpflichtigen nicht nur ein Eingriff in das nationale Verfahrensrecht, sondern auch mit hohen bürokratischem Mehraufwand verbunden. Geht es nach der Kommission, kommen neue Aufgaben, wie Abfragen und Prüfmechanismen, auf die Steuerverwaltungen zu. Außerdem sollen die Verwaltungen den Status im europaweiten elektronischen Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem fortlaufend einpflegen, so dass der Status von allen Beteiligten tag genau überprüft werden kann. Eine europaweite Umstellung bis Januar 2019 ist schlichtweg unmöglich. Zudem sind kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligt, da sie die hohen Auflagen für den Status des zertifizierten Steuerpflichtigen kaum erfüllen können.“
Rechtssicherheit für Steuerberater
Die EU-Kommission plant, das endgültige Mehrwertsteuersystem neu zu fassen. Ist ein Käufer kein zertifizierter Steuerpflichtiger, muss der Steuerberater des Lieferanten zukünftig die Mehrwertsteuererklärung für das jeweilige Zielland der Ware abwickeln und seinen Mandanten bezüglich ausländischer Mehrwertsteuersätze beraten. Hier moniert die BStBK fehlende Rechtssicherheit. Denn insbesondere das Mehrwertsteuerrecht ist in allen EU-Mitgliedstaaten im stetigen Wandel und umfasst meist – wie beispielsweise in Deutschland – unterschiedliche inländische Steuersätze. Riedlinger: „Vor dem Hintergrund, dass die Mitgliedstaaten künftig mehr Freiheit bei der Festlegung der Steuersätze bekommen sollen, wird es künftig erhebliche Probleme bei der Bestimmung des richtigen Steuersatzes geben. Die BStBK fordert demnach mehr Rechtssicherheit für den Berufsstand. Ein Instrument zur verbindlichen Bestimmung des Steuersatzes im Bestimmungsland der Ware bzw. europaweit einheitliche Steuersätze könnten hier Abhilfe schaffen.“
Die Bundessteuerberaterkammer wird sich intensiv in den weiteren Diskussionsprozess einbringen und die Vorschläge auf europäischer Ebene aktiv begleiten.
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