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FinMin Mecklenburg-Vorpommern: Information für Angehörige der steuerberatenden Berufe zur Durchführung von Kassen-Nachschauen

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Meldung vom 8.1.2019

Mit Einfügung des § 146b AO steht seit dem 1.1.2018 die Möglichkeit von Kassen-Nachschauen zur Verfügung. Die Kassen-Nachschau ist bei jeder Art von Kassenführung, d.h. sowohl bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems, als auch einer offenen Ladenkasse zulässig.

  1. Allgemeines
  2. Ablauf einer Kassen-Nachschau
  3. Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen
  4. Rechte und Pflichten des Amtsträgers
  5. Hinweis

Informationsschreiben - Stand 01.01.2019 - [pdf]