Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zu Zahl der Selbstanzeigen und kommenden Aufgaben der Steuerpolitik
Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 29.12.2016
Die Zahl der Selbstanzeigen in Thüringen mit Bezug zu ausländischen Kapitaleinkünften sinkt. Seit 2010 bis zum dritten Quartal 2016 sind 350 Fälle per Selbstanzeige den Thüringer Finanzämtern bekannt geworden.
Davon sind 2014 insgesamt 162 Selbstanzeigen mit Bezug zu ausländischen Kapitaleinkünften registriert worden. Im Jahr 2015 sind den Thüringer Finanzämtern 24 Fälle noch bekannt geworden. In den ersten drei Quartalen 2016 sind insgesamt 14 Selbstanzeigen mit Bezug zu ausländischen Kapitaleinkünften eingegangen.
Finanzministerin Heikle Taubert dazu: „Durch die neuen Regelungen zum Steuerdatenaustausch, aber auch durch prominente Steuerfälle hat sich der Druck auf Steuersünder in den letzten Jahren erhöht. Gemeinsam mit den Steuerfahndungsstellen der anderen Länder sind die Thüringer Finanzbeamten jedem substantiellen Hinweis nachgegangen. Die intensive Arbeit hat sich gelohnt. Denn Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Es ist immer auch Betrug am Gemeinwesen. Damit haben die Thüringer Finanzbeamten einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit geleistet.“
Aber auch die Politik müsse weiter Druck ausüben, so die Ministerin. Sie sieht im kommenden Jahr 2017 für die Steuerpolitik wichtige Aufgaben: „Wir müssen unsere Steuerpolitik in Deutschland klar gegen Steuerhinterziehung ausrichten und damit auch auf internationaler Ebene Fragen der Steuergerechtigkeit angehen. Das heißt auch, sich international gegen Steuerumgehung von Konzernen zu wenden.“
Dazu muss laut Taubert auch auf internationaler Ebene stärker als bislang auf einen automatischen Informationsaustausch und auf eine Transparenz von verschleiernden Rechtskonstrukten hingewirkt werden, um die wahren Akteure hinter diesen Gestaltungen sichtbar zu machen. Sie sagt: „Auch diejenigen, die sich an Modellen der aggressiven Steuervermeidung – auch im Inland – beteiligen und denen ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, müssen stärker zur Verantwortung gezogen werden. Hierzu können aus meiner Sicht schärfere Sanktionen - auch für beteiligte Unternehmen selbst – beitragen.“
Taubert begrüßt deshalb, dass der aktuelle Gesetzentwurf des Bundes (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) zentrale Forderungen Thüringens und der Länderfinanzministerkonferenz aufgreift. Dieser soll voraussichtlich im ersten Quartal 2017 vom Bundestag verabschiedet werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen in erster Linie die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels Domizilgesellschaften (sog. Briefkastenfirmen) erschwert werden. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist dabei die Schaffung von Transparenz über „beherrschende" Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Personengesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation sind (sog. Drittstaat-Gesellschaften).
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