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Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sowie zur Änderung weiterer Gesetze

(Achtes Verbrauchsteueränderungsgesetz - 8. VStÄndG)

Bundesministerium der Finanzen 28.10.2022

Durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sowie zur Änderung weiterer Gesetze sollen im Wesentlichen die Verbrauchsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems) sowie die Alkoholstrukturrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke) im Biersteuerrecht umgesetzt werden.

Für die übrigen Verbrauchsteuern wurden die Richtlinien bereits mit dem Siebenten Verbrauchsteueränderungsgesetz und der Siebenten Verbrauchsteueränderungsverordnung umgesetzt. Ein separates Gesetzgebungsverfahren im Biersteuerrecht ist notwendig, da die Einnahmen aus der Biersteuer den Bundesländern zustehen und das Gesetz daher zustimmungspflichtig ist.

Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu dem Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (KfW-Kreditlinien) beschlossen. Die Änderung ermöglicht den Zugriff auf noch nicht vollständig ausgeübte Kreditermächtigungen des Bundes durch eine Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes. Mit dieser Änderung trägt die Bundesregierung der seit Februar 2022 aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine außerordentlich angespannten und sich durch weitere Maßnahmen Russlands verschärfte Preissituation an den Energiemärkten Rechnung. Die Preisbildung an den Energiemärkten ist von einer extremen Volatilität bei hohem Preisniveau gekennzeichnet. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Energieversorgung hat die Bundesregierung mehrere Unterstützungsmaßnahmen ergriffen, mit deren Ausführung sie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betraut hat. Ziel ist es, die Liquidität von betroffenen Unternehmen der Energiebranche und damit mittelbar die Energieversorgung der Bevölkerung zu sichern. Ziel ist es aber auch, die Energieversorgungssicherheit insgesamt zu gewährleisten, etwa durch rasche Befüllung der Gasspeicher zur Vermeidung einer Gasmangellage. Die Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes erleichtert es der KfW, die ihr zugewiesenen Aufgaben zur Sicherung der Liquidität von Energieversorgungs- und Energiehandelsunternehmen zu erfüllen.

Referentenentwurf

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Regierungsentwurf

Formulierungshilfe

Verkündetes Gesetz

Quelle: bundesfinanzministerium.de

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