Schweiz: Bundesrat will Arbeitsplätze mit Steuervorlage 17 langfristig sichern
Eidgenössisches Finanzdepartement, Medienmitteilung vom 21.3.2018
Die SV17 ist ein ausgewogener Kompromiss, der namentlich von den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden mitgetragen wird. Die Botschaft entspricht den Eckwerten, die der Bundesrat am 31. Januar nach intensiven Gesprächen mit den wichtigsten Akteuren festgelegt hat. So sollen eine Patentbox obligatorisch für alle Kantone sowie zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf fakultativer Basis eingeführt werden. Flankiert werden diese Massnahmen von einer Entlastungsbegrenzung: Diese sieht für die Kantone verbindlich vor, dass ein Unternehmen immer mindestens 30 Prozent seines steuerbaren Gewinns vor Anwendung dieser Massnahmen versteuern muss.
Weiter sieht die Vorlage vor, dass Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen beim Bund künftig zu 70 Prozent, in den Kantonen zu mindestens 70 Prozent besteuert werden. Zudem sollen die Mindestvorgaben des Bundes für die Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken pro Kind erhöht werden.
Um die Kantone in ihren Plänen zur Umsetzung der SV17 zu unterstützen, wird der Kantonsanteil aus den Einnahmen der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent erhöht. Damit erhalten die Kantone zusätzlich rund 990 Millionen Franken pro Jahr. Aufgrund der höheren Dividendenbesteuerung steigt das Steueraufkommen der Kantone um weitere 355 Millionen Franken. Die Kantone sind frei, diese Mehreinnahmen für ihre Umsetzungsvorhaben (u.a. Gewinnsteuersenkungen, Patentbox, Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben) einzusetzen. Mit der Botschaft zur SV17 werden die Ergebnisse einer Umfrage zu den kantonalen Umsetzungsplänen veröffentlicht. Damit besteht bezüglich den Auswirkungen der Reform grösstmögliche Transparenz. Im Rahmen der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer sind die Kantone gehalten, auch die Städte und Gemeinden zu berücksichtigen.
Ausgangspunkt der Reform ist die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften. Mit der SV17 und den kantonalen Umsetzungsplänen wird sichergestellt, dass die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt. Im Endeffekt bewirkt die SV17, dass die Statusgesellschaften mehr, die hiesigen KMU – trotz der moderaten Anhebung der Dividendenbesteuerung und der Mindestvorgaben für Familienzulagen – weniger Steuern bezahlen müssen.
Aus der Reform ergeben sich ab dem Inkrafttreten zunächst statische Mindereinnahmen, welche im Verlauf der folgenden Jahre durch die zu erwartenden dynamischen Effekte mindestens kompensiert werden sollten. In der Botschaft werden die möglichen Trends dieser dynamischen Effekte dargestellt.
Im optimalen Fall kann das Parlament die SV17 in der Herbstsession verabschieden. Wird kein Referendum ergriffen, könnten erste Massnahmen auf Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten.
-
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
-
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
-
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
-
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
-
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
-
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
-
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
-
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
-
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
-
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
-
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
-
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
-
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
-
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
-
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
-
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera