BMWK: Fristablauf 30. September 2024 – Jetzt Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen einreichen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 26.7.2024

Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. . Diese letzte Fristverlängerung geht auf eine Vereinbarung mit der Bundessteuerberaterkammer, dem DeutschenSteuerberaterverband e.V., der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer im März 2024 zurück. Derzeit sind noch rd. 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, damit die endgültige Förderhöhe für die von starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbständigen von den Bewilligungsstellen der Länder berechnet werden kann.

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Der Erfolg der Corona-Hilfsprogramme basiert vor allem auf der schnellen und unbürokratischen Bewilligung an die Unternehmen. Der Schutz aller Steuerzahler verlangt nun, dass der korrekte Bedarf der ausgezahlten Steuergelder nun auch nachgewiesen wird.
Für die Schlussabrechnung ist jetzt nochmal die Expertise der prüfenden Dritten gefragt, damit die Unternehmen die finalen Förderbescheide erhalten können. Mein Dank gilt all den prüfenden Dritten, die den Schlussabrechnungsantrag für ihre Mandanten bereits eingereicht haben. Alle, bei denen die Einreichung noch aussteht, rufe ich auf , diese letzte Gelegenheit zu nutzen und die Schlussabrechnungen einzureichen.

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurden die zumeist auf Prognosebasis eingereichten Anträge zunächst vorläufig bewilligt. Konzeptionell war von Beginn an ein nachträglicher Abgleich der Prognoseangaben mit der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung in einer Schlussabrechnung vorgesehen.

Die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsplattform des Bundes unter verbindlicher Einbindung von prüfenden Dritten, die damit eine zentrale Rolle im Verfahren der Corona-Wirtschaftshilfen einnehmen. Bislang sind rd. 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht worden. Bis zum endgültigen Abgabetermin am 30. September 2024 stehen noch rd. 300.000 einzureichende Schlussabrechnungs-Pakete aus.

Die Bewilligungsstellen der Länder haben über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. In mehr als zwei Drittel der geprüften Schlussabrechnungen werden die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt (36 %) oder eine Nachzahlung (41 %) gewährt. Rd. 24 % der Schlussbescheide enthalten Rückzahlungsforderungen.

Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
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