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BMF: Vorläufiger Jahresabschluss des Bundeshaushalts 2024

Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer  01/2025 vom 20.1.2025

Das Bundesfinanzministerium hat am 20. Januar 2025 den vorläufigen Abschluss des Bundeshaushalts 2024 vorgestellt. Es hat sich bestätigt, dass die Bundesregierung auch ohne Nachtrag das Haushaltsjahr 2024 angemessen abschließen konnte. Entwicklungen im Haushaltsvollzug ermöglichen eine vollständige Rücklagenschonung. Für den Bundeshaushalt 2025 ergibt sich dennoch weiterhin ein hoher Handlungsbedarf.

„Der heute vorgelegte vorläufige Jahresabschluss zeigt, dass wir auch ohne Nachtragshaushalt 2024 die Rücklage vollständig schonen konnten. Zudem konnte das Haushaltsdefizit 2024 weiter abgesenkt werden. Der vorläufige Jahresabschluss 2024 eröffnet uns jedoch für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 keine neuen Spielräume. Für den Bundeshaushalt 2025 verbleibt eine deutliche Haushaltslücke. Es gilt daher, weiterhin Disziplin zu halten in der vorläufigen Haushaltsführung 2025.“ Bundesfinanzminister Jörg Kukies

Haushaltsdefizit 2024 niedriger als ursprünglich geplant

Das Haushaltsdefizit 2024 wird unter der im Bundeshaushalt für 2024 geplanten Höhe bleiben. Gleichzeitig kann auf die für 2024 ursprünglich vorgesehene Rücklagenentnahme in Höhe von 10,2 Mrd. Euro vollständig verzichtet werden. Nach den vorläufigen Zahlen ergibt sich eine Nettokreditaufnahme des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 33,3 Mrd. Euro, das sind 5,7 Mrd. Euro weniger als im Haushaltsplan veranschlagt. Dies bedeutet zwar einen Anstieg von knapp 6,2 Mrd. Euro im Vergleich zu 2023, jedoch wurde 2023 für den Haushaltsausgleich neben einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 27,2 Mrd. Euro auch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 37,5 Mrd. Euro benötigt.

Durch die Nichtvergabe des Darlehens für den Aufbau des Generationenkapitals reduziert sich zwar die erlaubte Nettokreditaufnahme. Die Rücklage kann jedoch im Haushaltsvollzug 2024 trotzdem vollständig geschont werden, da sich die nach der Schuldenregel erlaubte Nettokreditaufnahme durch die schwächere wirtschaftliche Entwicklung über die Konjunkturkomponente erhöht hat. Durch weitere strukturell wirkende Haushaltsentlastungen wird darüber hinaus die Obergrenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme nach dem vorläufigen Ergebnis um rund 2,8 Mrd. Euro unterschritten.

Vorläufiger Jahresabschluss im Überblick
Beträge in Mrd. €Ist
2023
Soll
2024
Vorläufiges
Ist 2024
mehr/weniger
ggü. Soll
Ausgaben 457,7 476,8 474,8 - 2,1
Steuereinnahmen 356,1 377,6 375,0 - 2,6
Verwaltungs-/Münzeinnahmen 36,9 50,0 66,4 + 16,4
Entnahme aus Rücklage 37,5 10,2 - - 10,2
Nettokreditaufnahme 27,2 39,0 33,3 - 5,7
Gesamteinnahmen 457,7 476,8 474,8 - 2,1
nachrichtlich:        
Investitionen 55,0 70,5 56,7 - 13,9
    - davon Generationenkapital  - 12,0 - - 12,0

Auf der Einnahmenseite liegen die Steuereinnahmen 2,6 Mrd. Euro niedriger als im Bundeshaushalt auf der Basis der Annahmen zum Steueraufkommen vom Herbst 2023 veranschlagt, jedoch 2,8 Mrd. Euro über den Prognosen der Steuerschätzung vom Oktober 2024. Damit haben sich die Steuern robuster als zuletzt erwartet entwickelt. Kompensiert wurden die Steuermindereinnahmen durch Mehreinnahmen bei den Verwaltungs- und Münzeinnahmen sowie durch Minderausgaben auf der Ausgabenseite.

Weiter hoher Handlungsbedarf für den Bundeshaushalt 2025

Für den Bundeshaushalt 2025 ergibt sich weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf. Dieser beruht auf der schlechter als erwarteten konjunkturellen Entwicklung und den damit einhergehenden Steuermindereinnahmen und konjunkturell bedingte Mehrausgaben. Die mögliche Rücklagenschonung in 2024 eröffnet hierbei keine neuen Spielräume, da eine Rücklagenschonung bereits Bestandteil der bisherigen Planung zum Bundeshaushalt war. Auch für die anstehenden Finanzplanjahre ab 2026 sind die haushaltspolitischen Handlungsbedarfe weiterhin hoch. Hinzu kommen die Finanzbedarfe zur Einhaltung des 2% Ziels der Nato ab dem Haushaltsjahr 2028.

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