IDW Knowledge Paper: Herausforderungen bei der Risikovorsorge von Kreditinstituten
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Presseinformation 13/2023 vom 6.10.2023
Wirtschaftsprüfer setzen sich für eine angemessene vorsichtige bilanzielle Risikovorsorge bei Kreditinstituten ein. Deren Jahresabschlüsse sind unverzichtbare Informationsquellen für die Aufsichtsbehörden, die sich daher um eine konservativere Auslegung von Rechnungslegungsvorschriften bemühen. Hierbei sind jedoch die Grenzen des Gesetzes bzw. der Standards zur Rechnungslegung zu beachten. Ein aktuelles Knowledge Paper untersucht, warum die Ziele zwischen Aufsichtsrecht und Rechnungslegung teilweise divergieren und welche Folgen dies für eine Berücksichtigung von aufsichtlichen Maßnahmen im Jahresabschluss hat.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat ein neues Knowledge Paper mit dem Titel „Aufsichtliche Maßnahmen in der externen Rechnungslegung von Kreditinstituten“ herausgebracht. Die Analyse in dem Paper erläutert Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Zielsetzungen von Aufsichtsrecht und externer Rechnungslegung anhand von Beispielsfällen. „Während Aufsichtsbehörden in erster Linie die Solvabilität und Stabilität der überwachten Institute mittels eher sehr konservativer Wertansätze sicherstellen möchten, zielt die externe Rechnungslegung darauf ab, entscheidungsnützliche Informationen für verschiedene Interessengruppen bereitzustellen. Dies kann im Einzelfall zu einem grundlegenden Zielkonflikt zwischen beiden Ansätzen führen“, führt Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW Vorstands, aus.
Die Herausforderungen bei der Bemessung der Risikovorsorge sind angesichts der derzeitigen, vielschichtigen Risikolage, u.a. aufgrund des Kriegs Russlands gegen die Ukraine, der schwierigen Beziehungen zu China oder der schwächelnden deutschen Wirtschaft, groß. Unsicherheiten und Risiken für Kreditinstitute sind die Folge. Besondere Aufmerksamkeit verlangt derzeit die Entwicklung der Immobilienmärkte und der Bauindustrie. „Als Finanzierer von privaten Haushalten und Unternehmen können sich bei Kreditinstituten Risiken kumulieren“, erläutert Klaus-Peter Naumann. Hierfür müssen Banken bilanziell Risikovorsorge treffen. „Abschlussprüfer achten darauf, dass die Risikovorsorge der Banken und Sparkassen nach den Rechnungslegungsvorschriften angemessen vorsichtig ist“, so Naumann weiter. Die geprüften Abschlüsse sind wiederum eine der Grundlagen für die aufsichtliche Überwachung und die implementierten Meldesysteme. Daher ist es nachvollziehbar, dass sich die Aufsicht um eine konservativere Auslegung der Vorschriften zur Rechnungslegung bemüht. Eine Berücksichtigung von aufsichtlichen Sichtweisen hat aber gesetzliche Grenzen.
„Aufsichtliche Sichtweisen zu Bilanzierungsfragen können daher nicht unreflektiert in einen Abschluss nach HGB oder IFRS übernommen werden“, so Naumann. Anforderungen oder Auffassungen der Finanzaufsicht dürfen also nicht automatisch im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Vielmehr ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob die Änderung einer Rechnungslegungsmethode die Entscheidungsnützlichkeit des Abschlusses verbessert und den geltenden Rechnungslegungsstandards entsprechen würde. Eine Durchbrechung des Grundsatzes der Methodenstetigkeit ist daher nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Wenn die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen Wahlrechte und Ermessensspielräume gemäß der aufsichtlichen Auslegung von Bilanzierungsnormen nutzen, müssen sie die Auswirkungen im Gesamtzusammenhang würdigen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass das dargestellte Gesamtbild der wirtschaftlichen Lage nicht einseitig verzerrt wird. Nachgelagert müssen sich auch der Abschlussprüfer und das Aufsichtsorgan mit diesen Ermessensentscheidungen befassen. Soweit aufsichtliche Vorgaben im Einzelfall entgegen den geltenden Rechnungslegungsvorschriften berücksichtigt werden, hat sich der Abschlussprüfer mit möglichen Auswirkungen auf das Prüfungsurteil auseinander zu setzen.
Das neue Knowledge Paper können Sie hier abrufen: IDW Knowledge Paper
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