LBF NRW wertet zweites großes Datenpaket zu Krypto-Geschäften aus
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 25.9.2025
Die nordrhein-westfälische Steuerfahndung geht voran beim Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Gewinnen in Kryptowährungen. Daten aus einem Auskunftsersuchen werden jetzt deutschlandweit an Fahndungsbehörden verteilt.
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) verschärft seine Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Grundlage ist ein umfangreiches Datenpaket, das dem LBF NRW aktuell zur Auswertung vorliegt. Bereits 2023 hatte die nordrhein-westfälische Steuerfahndung ein erstes Sammelauskunftsersuchen gestellt, Daten von einer Handelsplattform erhalten und daraus resultierende Steuerschulden eingefordert.
Nach dem ersten erfolgreichen Sammelauskunftsersuchen liegt in Nordrhein-Westfalen nunmehr ein zweites Datenpaket über den Handel mit Kryptowährungen aus dem gesamten Bundesgebiet vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand umfasst es insgesamt knapp 4000 Steuerfälle. Die Daten werden von den Expertinnen und Experten im Landesamt aufbereitet und anschließend bundesweit zur weiteren steuerlichen Bearbeitung an die zuständigen Stellen verteilt.
„Der Handel mit Kryptowährungen ist keine Randerscheinung mehr – und der Markt wächst weiter“, erklärt Stephanie Thien, Leiterin des LBF NRW. „Die Auswertungen zeigen klar: Es geht hier nicht nur um Kleinstbeträge, sondern auch um erhebliche Summen, die beim Handel mit Kryptowährungen erzielt werden. Solche Gewinne sind nicht zu übersehen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.“
Die Fälle, die sich aus dem ersten Auskunftsersuchen für Nordrhein-Westfalen ergeben hatten, wurden mittlerweile zu großen Teilen abschließend bearbeitet mit einem bisherigen Mehrergebnis in hoher einstelliger Millionenhöhe (Stand August 2025). Die Aufarbeitung insbesondere der ermittlungsintensiven Fälle ist aber noch nicht abgeschlossen, so dass im endgültigen Ergebnis eine deutlich höhere Summe zu erwarten ist.
„Die Akzeptanz unseres Steuersystems hängt maßgeblich davon ab, dass die Menschen es gerecht finden. Dieses Gerechtigkeitsgefühl wird zerstört, wenn sich Einzelne systematisch der Besteuerung entziehen“, betont Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. „Wer glaubt, der Rechtsstaat hat in der digitalen Welt keinen Zugriff, irrt. Wir setzen die Steuerpflicht überall durch. Das sind wir den ehrlichen Bürgerinnen und Bürgern schuldig.“
Zum Hintergrund: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten im Privatvermögen wie beispielsweise Bitcoin und Ether sind innerhalb der einjährigen Veräußerungsfrist steuerpflichtig und in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Auch Tätigkeiten wie Mining, Forging, Staking oder Lending im Zusammenhang mit Kryptowerten im Privatvermögen müssen erklärt werden.
Das LBF NRW bündelt seit Anfang 2025 die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit rund 1200 Expertinnen und Experten. Mit seinen Regionalabteilungen, darunter die Abteilung Ost-Westfalen in Bielefeld, bekämpft es Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime –in enger Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und internationalen Partnerbehörden.