Statistisches Bundesamt: 13,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzten 2020 die Pendlerpauschale
Gut die Hälfte der Pendler/-innen mit Jahresbruttolohn von 20 000 bis unter 50 000 Euro
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N012 vom 26.3.2025
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen wird auch eine Erhöhung der Pendlerpauschale diskutiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Daten aus den Steuererklärungen mitteilt, nutzten im Jahr 2020 rund 13,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt. Auf ihrem Weg zur Arbeit legten sie durchschnittlich 28 Kilometer zurück. Hierbei wurden nur Fälle erfasst, bei denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von damals 1 000 Euro lagen. Diejenigen, die unterhalb dieses Betrags blieben, gaben ihre gependelten Kilometer häufig nicht in ihrer Steuererklärung an beziehungsweise reichten gar keine Steuererklärung ein. 84 % der Pendlerinnen und Pendler (11,6 Millionen) nutzten zumindest für einen Teil der Strecke das eigene Auto.
Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 ausgewertet. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.
Großteil der Pendler/-innen mit Jahresbruttolohn zwischen 20 000 und 100 000 Euro
Ein Großteil der Pendlerinnen und Pendler hatte ein mittleres Einkommen: Mehr als die Hälfte (54 %) von ihnen erhielt einen jährlichen Bruttolohn von 20 000 bis unter 50 000 Euro, bei weiteren 30 % lag er zwischen 50 000 und 100 000 Euro im Jahr. Unter 20 000 Euro verdienten 11 % aller Pendlerinnen und Pendler, mindestens 100 000 Euro 5 %.
Insgesamt machten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Pendlerpauschale nutzten, 43 % aller veranlagten Steuerfälle mit Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit aus. Der Anteil war bei Pendlerinnen und Pendler mit einem jährlichen Bruttolohn von 50 000 bis unter 100 000 Euro am höchsten (62 %). Bei einem Bruttolohn von mindestens 100 000 im Jahr lag er bei 56 %, bei 20 000 bis unter 50 000 Euro brutto jährlich bei 49 %. Unter den veranlagten Steuerfällen mit einem Jahresbruttolohn von unter 20 000 Euro machten 17 % von der Pendlerpauschale Gebrauch.
Personen außerhalb von Großstädten pendelten im Schnitt weiter
Die Längen der Pendelstrecken unterscheiden sich je nach Wohnort. Lebten Pendlerinnen oder Pendler in einer Großstadt mit mindestens 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, legten sie durchschnittlich rund 24 Kilometer zur Arbeit zurück. In Mittelstädten mit 20 000 bis unter 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern waren es mit 29 Kilometern bereits 5 Kilometer mehr. In Kleinstädten mit 5 000 bis unter 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie in Landgemeinden betrug der durchschnittliche Arbeitsweg 30 beziehungsweise 31 Kilometer.
Je ländlicher eine Person wohnte, desto häufiger fuhr sie zudem mit dem Auto. In Großstädten gaben 68 % der Pendlerinnen und Pendler an, zumindest für einen Teil der Strecke das Auto zu nutzen. In Mittel- und Kleinstädten betrug der Anteil 87 % beziehungsweise 91 %, in Landgemeinden 93 %.
Durchschnittlich gependelte Kilometer von Pendlerinnen und Pendlern 2020
Durchschnitt | |
Großstadt | 24 |
Mittelstadt | 29 |
Kleinstadt | 30 |
Landgemeinde | 31 |
Insgesamt | 28 |
Methodische Hinweise:
Im Jahr 2020 betrug die Pendlerpauschale 30 Cent pro Kilometer des einfachen Arbeitswegs. Nach einer Gesetzesreform im Mai 2022 liegt sie ab dem 21. Kilometer bei 38 Cent.
Die verstärkte Nutzung von Homeoffice in manchen Branchen im Zuge der Covid-19-Pandemie hat zu einem Rückgang der insgesamt gependelten Strecken geführt, jedoch nur wenig Einfluss auf die Zahl derer, die die Pendlerpauschale in ihrer Steuererklärung geltend gemacht haben.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressestelle, www.destatis.de
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