Den Unternehmen stehen seit heute eine Reihe von Unterlagen zur Verfügung, darunter eine einfache 5-Punkte-Checkliste, die einen Überblick über die zu ergreifenden Maßnahmen bietet. Das Informationsmaterial ist in allen EU-Sprachen verfügbar.
Die Gesamtauswirkungen eines No-Deal-Szenarios können nicht abgefedert werden. Nichtsdestoweniger soll die heutige Kampagne die nationalen Anstrengungen zur Information der Unternehmen in der EU ergänzen und dazu beitragen, betroffene Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU-27 zu erreichen.
Auch in den Mitgliedstaaten laufen die Vorbereitungen, um sicherzustellen, dass die nationalen Zolleinrichtungen und die nationale Logistik für ein No-Deal-Szenario gerüstet sind. Dabei werden die Länder von der Kommission unterstützt.
Hintergrund
Die Ratifizierung des Austrittsabkommens ist und bleibt Ziel und Priorität der Kommission. Allerdings besteht nach wie vor Ungewissheit, ob es zu einer Ratifizierung kommen wird. Angesichts der Gefahr eines No-Deal-Szenarios hat die Kommission seit Dezember 2017 intensive Vorsorgemaßnahmen getroffen. Sie hat die europäischen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten wiederholt aufgefordert, sich auf alle möglichen Szenarien vorzubereiten, bestehende Risiken zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten.
Wie die Kommission in ihrer ersten Mitteilung zur Vorbereitung auf den Brexit vom 19. Juli 2018 betont hat, wird der Beschluss des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, unabhängig vom geplanten Szenario erhebliche Störungen verursachen.
Die Interessenträger sowie die nationalen und die EU-Behörden müssen sich auf zwei mögliche Hauptszenarien vorbereiten:
Infolge der Aufforderungen des Europäischen Rates (Artikel 50) im November und Dezember 2018, die Vorsorgemaßnahmen auf allen Ebenen zu intensivieren‚ nahm die Kommission am 19. Dezember 2018 einen Notfall-Aktionsplan und mehrere legislative Maßnahmen, auch im Zollbereich, an. Bereits zuvor waren Mitteilungen im November und im Juli 2018 veröffentlicht worden.
Bei einem No-Deal-Szenario werden Waren, die aus dem Vereinigten Königreich kommen oder in das Vereinigte Königreich verbracht werden, als Einfuhren aus einem bzw. Ausfuhren in ein „Drittland“ behandelt. Dies bedeutet, dass bei der Ein- und Ausfuhr die Zollförmlichkeiten und -kontrollen gelten. Bei der Einfuhr werden Zölle, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern erhoben, während Ausfuhren in das Vereinigte Königreich von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Die Kommission hat eine Reihe von Mitteilungen in allen Amtssprachen der EU veröffentlicht, die darauf abstellen, Interessenträger und Reisende besser über die Folgen eines No-Deal-Szenarios für ihre Unternehmen im Bereich Zollverfahren, indirekte Steuern (z. B. Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern), Präferenzursprungsregeln und Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenzen zu informieren.
Auch die Maßnahmen auf Mitgliedstaatsebene sind von zentraler Bedeutung. So spielen die nationalen Behörden bei der Beobachtung und Lenkung der Vorbereitungen der Wirtschaft auf den Brexit eine entscheidende Rolle. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission technische Beratungen mit den Mitgliedstaaten der EU-27 über die Vorbereitung auf den Brexit geführt, bei denen sowohl allgemeine Fragen als auch sektorspezifische, rechtliche und verwaltungstechnischen Schritte erörtert wurden. Auch fanden bereits mehrere Besuche in den 27 EU-Mitgliedstaaten statt, um sicherzustellen, dass die nationale Notfallplanung planmäßig verläuft, und um alle etwaigen Unklarheiten hinsichtlich des Vorbereitungsprozesses zu beseitigen.
Weitere Informationen
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