Bayerns Finanzämter setzen auf elektronische Kommunikation
Füracker: Mehr digital, weniger Papier
Schreiben der bayerischen Finanzämter jetzt auch digital in ELSTER, schnell und umweltfreundlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 327 vom 29.10.2025
„Ab sofort findet man weniger Finanzamtsschreiben in den bayerischen Briefkästen, dafür noch mehr digitalen Service! Neben Steuerbescheiden werden jetzt auch weitere Schreiben auf Wunsch digital über ELSTER bekanntgegeben“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit. „Die Schreiben werden zuverlässig, schnell und sicher im Onlineportal ‚Mein ELSTER‘ zum Download bereitgestellt. So kann man jederzeit und überall die digitalen Briefe des Finanzamts einsehen. Eine Win-Win-Situation: Den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen erleichtert dies die Übersicht über ihre Kommunikation mit dem Finanzamt, die Finanzämter sparen Druck- und Versandkosten und leisten zeitgleich auch einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz“, betont Füracker.
Die Steuerverwaltung baut die digitale Kommunikation mit Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen immer weiter aus. Die digitale Bekanntgabe bestimmter Steuerbescheide (etwa zur Einkommensteuer oder zur Körperschaftsteuer) ist bereits seit einiger Zeit möglich und etabliert. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die von dieser Möglichkeit schon Gebrauch machen, erhalten nun automatisch auch zahlreiche weitere Schreiben der bayerischen Finanzämter sicher und direkt in das jeweilige ELSTER-Postfach zugestellt. Aber auch alle, die den Service bisher noch nicht nutzen, können profitieren. Voraussetzungen sind lediglich ein ELSTER-Benutzerkonto und die erteilte Einwilligung zur digitalen Kommunikation im Onlineportal „Mein ELSTER“ unter der Rubrik „Formulare & Leistungen / Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“. Die Empfänger erhalten eine Benachrichtigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse, sobald ein Schreiben des Finanzamts zum Abruf zur Verfügung steht. Schreiben der Finanzämter wie zum Beispiel Erinnerungen, Mitteilungen oder Anforderungen von Unterlagen erhalten die Betroffenen so ohne zeitliche Verzögerung durch eine Postzustellung.
Im Onlineportal „Mein ELSTER“ unter www.elster.de können neben der Abgabe von Steuererklärungen auch viele weitere Serviceleistungen in Anspruch genommen werden. Dieses Serviceangebot wird stetig erweitert. Das Verfahren ELSTER wird in Bayern im Auftrag des Bundes und der Länder (Vorhaben KONSENS) entwickelt und zentral im Rechenzentrum der Steuerverwaltung betrieben.