Mitgliedstaaten aktualisieren EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
Rat der EU, Pressemitteilung vom 18.2.2025
Der Rat hat heute die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ohne Änderungen bestätigt. Die Liste umfasst dieselben 11 Länder und Gebiete wie zuvor:
- Amerikanisch-Samoa
- Anguilla
- Fidschi
- Guam
- Palau
- Panama
- Russland
- Samoa
- Trinidad und Tobago
- die Amerikanischen Jungferninseln
- Vanuatu
Die aufgeführten Länder fallen unter das Überprüfungsverfahren der EU.
Die letzte Aktualisierungsrunde weist zwar positive Entwicklungen auf, der Rat bedauert jedoch, dass diese Länder und Gebiete in Steuerfragen noch nicht in jeder Hinsicht kooperativ sind, und ersucht sie, ihren Rechtsrahmen zu verbessern, um die offenen Fragen zu klären.
Dokument zum Sachstand (Anhang II)
Zusätzlich zur Liste nicht kooperativer Steuergebiete hat der Rat das übliche Dokument zum Sachstand (Anhang II) gebilligt, das die laufende Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Partnern und die Zusagen dieser Länder widerspiegelt, ihre Rechtsvorschriften zu reformieren, um die vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten.
Damit soll die laufende konstruktive Arbeit im Steuerbereich anerkannt und der positive Ansatz kooperativer Länder und Gebiete bei der Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich gefördert werden.
Zwei Länder, Costa Rica und Curaçao, haben ihre Verpflichtungen erfüllt, indem sie die Mängel bei ihren Systemen für den automatischen Austausch von Steuerinformationen behoben haben, und werden aus dem Dokument zum Sachstand gestrichen.
Brunei Darussalam hingegen hat sich verpflichtet, seine Regelungen für die Freistellung ausländischer Einkünfte vor Ende nächsten Jahres zu ändern oder abzuschaffen, und diese Verpflichtung wird in das Dokument zum Sachstand aufgenommen.
ANHANG II
- Antigua und Barbuda
- Belize
- Britische Jungferninseln
- Brunei
- Eswatini
- Seychellen
- Türkei
- Vietnam
Die aufgeführten Länder fallen unter das Überprüfungsverfahren der EU.
Hintergrund
Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke wurde im Dezember 2017 eingeführt. Sie ist Teil der externen Strategie der EU für Besteuerung und somit der Bemühungen, weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern.
Länder und Gebiete werden auf der Grundlage einer Reihe vom Rat festgelegter Kriterien bewertet. Dazu gehören Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards, mit denen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen.
Der Vorsitz der Gruppe „Verhaltenskodex“ führt bei Bedarf politische und verfahrenstechnische Dialoge mit einschlägigen internationalen Organisationen sowie Ländern und Gebieten.
Die Arbeit an der Liste ist ein dynamischer Prozess. Seit 2020 wird sie zweimal im Jahr vom Rat aktualisiert. Die nächste Überarbeitung der Liste ist für Oktober 2025 geplant.
Die Liste ist in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke enthalten. In Anhang II (Dokument zum Sachstand) sind die kooperativen Länder und Gebiete aufgeführt, die ihre Steuerpolitik oder die diesbezügliche Zusammenarbeit weiter verbessert haben.
Die Beschlüsse des Rates bezüglich der Liste werden von der Ratsgruppe „Verhaltenskodex“ vorbereitet, die auch für die Überwachung steuerlicher Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zuständig ist. Die Gruppe „Verhaltenskodex“ arbeitet eng mit internationalen Gremien wie etwa dem OECD-Forum über schädliche Steuerpraktiken (Forum on Harmful Tax Practices – FHTP) zusammen, um verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit zu fördern.
- Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke [pdf, en]
- EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete (Hintergrundinformationen)
- Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“
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