Thüringer Finanzämter bereiten Einkommensteuerbescheide mit zusätzlicher Steuererstattung für etwa 100.000 Thüringer Steuerzahler vor
Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 15.8.2018
„In den nächsten Wochen können etwa 100.000 Thüringer Steuerzahler, die Krankheits- und Pflegekosten in ihrer Steuererklärung geltend machten, mit Post vom Finanzamt rechnen. Auf Grund eines Urteils des Bundesfinanzhofs werden Einkommensteuerbescheide von Amts wegen zugunsten der Steuerzahler geändert“, kündigt Finanzministerin Taubert an.
Die Finanzverwaltung setzt damit das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.Januar 2017 um. Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen (wie Krankheits- und Pflegekosten) weitergehend als bisher steuerlich geltend machen können.
Steuerbescheide, die insoweit vorläufig ergangen sind, werden nunmehr im Rahmen einer Sonderaktion von Amts wegen zugunsten der Steuerzahler geändert. Bürgerinnen und Bürger müssen sich nicht beim Finanzamt melden. „Betroffene müssen keinen Antrag stellen oder aktiv werden“, so Taubert. Die konkrete Höhe der Steuerminderung für den Steuerzahler ist dabei vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
In den seit Juni 2017 erstellten Steuerbescheiden werden die Grundsätze des Urteils vom Bundesfinanzhof bereits bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Die Entscheidung vom 19.Januar 2017 = SIS 17 04 29 kann beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 75/14 nachgelesen werden.
https://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online
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