EU, Dienstleistungen im Binnenmarkt: Einigung auf Verhältnismäßigkeitstests für reglementierte Berufe
Europäische Kommission 22.3.2018
Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben sich auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe geeinigt. Die Kommission begrüßte heute (Donnerstag) die vorläufige politische Einigung in den Trilogverhandlungen. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung betrifft jegliche neue beschränkende Reglung im Bereich der Berufsreglementierung und ist Teil des im Januar 2017 vorgelegten Dienstleistungspakets der Kommission.
Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, ist die Reglementierung häufig gerechtfertigt. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert wird. Das wirkt sich auch zum Nachteil der Verbraucher aus.
Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig; dies ist nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind.
Mit der Verhältnismäßigkeitsprüfung will die Kommission nicht das geltende Recht ändern. Es geht vielmehr darum, einfach und klar darzulegen, wie die Mitgliedstaaten bei dieser umfassenden und transparenten Prüfung vorgehen sollen, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern.
Die in den so genannten Trilogverhandlungen erzielte vorläufige Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der förmlichen Annahme.
Weitere Informationen:
- Vorschläge für ein Dienstleistungspaket vom 10. Januar 2017
- Fragen und Antworten zum EU-Dienstleistungspaket
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