BMF zum Klima- und Transformationsfonds: Gezielt und technologieoffen in die Transformation unseres Landes investieren
Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer 10/2023 vom 9.8.2023
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) für das Jahr 2024 sowie den Finanzplan bis 2027 beschlossen.
Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Mit dem KTF-Wirtschaftsplan fördern wir Innovationen am Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir schaffen Grundlagen, damit aus Dekarbonisierung und Digitalisierung Zukunftschancen erwachsen. Die Transformation gestalten wir technologieoffen. Dabei lassen wir Menschen und Betriebe nicht allein. Mir als Bundesfinanzminister ist es wichtig, dass wir übermäßige Belastungen vermeiden. Wir fördern zielgenau die Umstellung auf neue Technologien und verhindern, dass wirtschaftliche Strukturbrüche entstehen. Gleichzeitig heißt das auch: Wir müssen bei der CO2-Bepreisung mit Augenmaß vorgehen, gerade angesichts der aktuellen Wachstumsschwäche. Die Förderung aus dem KTF kann ohnehin nur ein Zwischenschritt sein: Mein Ziel ist es, dass wir über alle Sektoren hinweg zu einem Emissionshandel kommen, der marktwirtschaftliche Anreize setzt. Noch in dieser Legislaturperiode schaffen wir die Voraussetzungen, um Einnahmen aus dem Emissionshandel direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen zu können. Dies muss einhergehen mit einem klaren Fokus auf eine Stärkung der Angebotspolitik. Wir werden bei der Transformation nur dann erfolgreich sein, wenn wir zum Beispiel konsequent Bürokratie abbauen und die Finanzierungssituation von Unternehmen verbessern.“
Mit dem heutigen Beschluss bündelt die Bundesregierung Investitionen in die Dekarbonisierung in Deutschland. Der KTF wird in den kommenden Jahren weiterhin einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung leisten.
Förderschwerpunkte sind die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur. Außerdem wird zukünftig der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auch in seiner internationalen Dimension aus dem KTF gefördert. Mit der Übernahme der Halbleiterförderung wird der KTF als Instrument zur Transformation gestärkt.
Zur Deckung des Investitionsbedarfs der Deutschen Bahn wird der KTF daneben in Umsetzung des Koalitionsbeschlusses vom 28. März 2023 bis 2027 zusätzlich zu den im Bundeshaushalt vorgesehenen Mitteln von rund 11,5 Mrd. Euro weitere 12,5 Mrd. Euro bereitstellen. Die Deutsche Bahn erbringt darüber hinaus einen Eigenbeitrag von 3 Mrd. Euro.
Im Jahr 2024 liegen die geplanten Programmausgaben mit rund 57,6 Mrd. Euro um rund 21,6 Mrd. Euro über den Soll-Ausgaben des Jahres 2023.
Einnahmen gesamt* | 100.768.705 | 99.137.997 |
Erlöse aus dem ETS- Emissionshandel | 7.297.640 | 8.187.000 |
Erlöse aus der nationalen CO2 Bepreisung | 8.631.00 | 10.930.000 |
Globale Mehreinnahme | 5.951.576 | 9.300.000 |
Entnahme aus Rücklage | 78.888.489 | 70.720.997 |
Ausgaben* | 100.768.705 | 99.137.997 |
Programmausgaben | 35.958.333 | 57.616.048 |
Zuführung zur Rücklage | 64.810.372 | 41.521.949 |
* Rundungsdifferenzen sind möglich. | ||
Soll 2023 | RegE 2024 | |
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in T Euro |
Förderschwerpunkt ist der Gebäudebereich (Sanierung und Neubau) mit rund 18,9 Mrd. Euro. Für die EEG-Förderung sind im Jahr 2024 12,6 Mrd. Euro eingeplant. Die Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur soll mit rund 4,7 Mrd. Euro gefördert werden. Darüber hinaus sind 4 Mrd. Euro für Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur im Jahr 2024 vorgesehen. Zur Förderung der Halbleiterproduktion stehen im Jahr 2024 rund 4 Mrd. Euro und für den Aufbau der Wasserstoffindustrie insgesamt rund 3,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Des Weiteren sind Entlastungen für besonders energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 2,6 Mrd. Euro veranschlagt (Strompreiskompensation).
Der KTF finanziert sich im Jahr 2024 aus eigenen Einnahmen aus dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel in Höhe von rund 19,1 Mrd. Euro. Zudem ist eine Globale Mehreinnahme in Höhe von 9,3 Mrd. Euro vorgesehen. Darüber hinaus steht dem Sondervermögen eine Rücklage zur Verfügung, die sich Anfang 2024 im Soll auf rund 70,7 Mrd. Euro belaufen wird. Eine Bundeszuweisung an das Sondervermögen ist weiterhin nicht vorgesehen.
Insgesamt werden zwischen 2024 und 2027 rund 211,8 Mrd. Euro zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen bereitgestellt, die der Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz dienen und geeignet sind, die Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität voranzutreiben.
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