Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich dagegen aus, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft von 19 Prozent auf sieben Prozent zu senken. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, das entsprechende Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Die Unionsfraktion hatte hingegen für eine Überweisung der Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ plädiert. Die AfD-Fraktion wollte die Eingabe mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ überweisen.
In der aus dem August 2023 stammenden öffentlichen Petition (ID 156895) wird das Festhalten an der als Reaktion auf die Situation der Gastronomie in der Corona-Pandemie gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants, Kitas, Schulen und Mensen gefordert. Der Bundesgesetzgeber sei gefragt, eine wettbewerbsverzerrende Situation zu unterbinden, da Essen zum Mitnehmen, an Theken im Supermarkt oder bei Essenslieferungen weiterhin nur mit sieben Prozent besteuert werde, heißt es in der Eingabe. Mit einer dauerhaften Senkung auf sieben Prozent Mehrwertsteuer würde aus Sicht der Petentin eine Harmonisierung an die übliche europaweite Regelung zur Besteuerung von Speisen in der Gastronomie eintreten. Schließlich gelte in 23 EU-Staaten bereits ein reduzierter Mehrwertsteuersatz.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung räumt der Petitionsausschuss ein, dass die Branche zweifellos nach wie vor harte Zeiten erlebe. In der Corona-Pandemie sei eine Reihe von Hilfspaketen für die Gastronomie auf den Weg gebracht worden, unter anderem die temporäre Umsatzsteuersenkung auf Speisen. Als Krisenmaßnahme sei diese Regelung jedoch explizit befristet worden.
Schwierigkeiten, wie zum Beispiel hohe Energiepreise und Personalkosten, seien nicht nur im Bereich der Gastronomie zu spüren, heißt es weiter. Vielmehr existierten derzeit bei einer ganzen Reihe von Branchen ähnliche Herausforderungen. „Eine dauerhafte Vorteilsgewährung für eine Branche, die keine Sonderlasten zu tragen hat, ermutigt andere Branchen, ebenfalls Vergünstigungen zu fordern“, heißt es in der Vorlage. Eine effiziente Steuerpolitik setze aber auf niedrige Steuersätze bei breiter Bemessungsgrundlage. Punktuelle Begünstigungen führten zu Nachfrageverzerrungen.
Zudem handle es sich bei der temporären Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen um eine Steuersubvention, mit der jährliche Steuerausfälle von derzeit mehr als drei Milliarden Euro verbunden seien. „Daher brächte eine dauerhafte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gewichtige haushaltspolitische Herausforderungen für Bund und Länder mit sich“, schreiben die Abgeordneten.
Eine dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen widerspräche zudem einer schlüssigen Systematik der Umsatzbesteuerung. Ausnahmen vom Normalsatz in der Mehrwertsteuer erhöhten Abgrenzungsprobleme, Verwaltungsaufwand, Wettbewerbsverzerrungen und die mit der Besteuerung verbundenen Wohlfahrtseinbußen. „Ausnahmen unterliegen deshalb einer strengen Begründungspflicht“, heißt es in der von SPD, Grünen und FDP mitgetragenen Beschlussempfehlung. Mit dem Ende der Corona-Pandemie sei die ursprüngliche krisenbezogene Begründung für die Sieben-Prozent-Besteuerung von Speisen in Restaurants jedoch weggefallen.
Quelle: bundestag.de
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