Bundestag: Erläuterung sogenannter Cum/Cum-Gestaltungen
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 526/2025 vom 17.10.2025
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (21/2125) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1799) umfassend zu sogenannten Cum/Cum-Steuergestaltungen Stellung genommen. Charakteristisch für Cum/Cum-Gestaltungen ist danach die Übertragung von Aktien von Steuerausländern auf Steuerinländer, um die Möglichkeit der Anrechnung der Kapitalertragsteuer bei der Dividendenbesteuerung für Steuerinländer zu nutzen. Der dadurch entstehende Steuervorteil werde im Rahmen der Cum/Cum-Gestaltung zwischen dem Steuerausländer und dem Steuerinländer aufgeteilt, der die Kapitalertragsteuer auf seine Steuerschuld angerechnet habe. Dies habe zur Folge, dass der Anknüpfungspunkt für den Fallaufgriff bei Cum/Cum-Gestaltungen typischerweise das Besteuerungsverfahren des Steuerinländers sei, erläutert die Bundesregierung.
Quelle: bundestag.de