BdSt: Ehrenamt - Steuererklärung auf Papier bleibt möglich
Bund der Steuerzahler hat hier für Klarstellung gesorgt
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., Pressemitteilung vom 13.4.2018
Gute Nachricht für ehrenamtlich engagierte Bürger: Wer gegen eine kleine Aufwandsentschädigung in Vereinen, bei Kirchen oder ähnlich gemeinwohlorientierten Organisationen nebenberuflich tätig ist, kann in vielen Fällen weiterhin seine Steuererklärung auf Papier abgeben. Für diese Klarstellung hatte sich der Bund der Steuerzahler beim Bundesfinanzministerium eingesetzt. Denn für Menschen, die sich zum Beispiel als Übungsleiter oder Betreuer ehrenamtlich engagieren, sollte keine zusätzliche Bürokratie entstehen!
Noch zu Jahresbeginn war zweifelhaft, ob Ehrenamtler ihre Einkommensteuererklärungen elektronisch und authentifiziert an das Finanzamt schicken müssen. Hintergrund war eine Änderung im ELSTER-Portal, dem Online-Finanzamt. Auf unsere Nachfrage gab das Bundesfinanzministerium jetzt Entwarnung: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit jährlich maximal 720 Euro bzw. 2.400 Euro als Übungsleiter erhalten, dürfen weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Wird eine Steuererklärung eingereicht, genügt es, die Einnahmen aus dem Ehrenamt formlos anzugeben. Dazu kann man der Steuererklärung beispielsweise ein einfaches Schreiben beifügen.
Übersteigen die Einnahmen aus dem Ehrenamt die genannten Freibeträge und liegt eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vor, dann muss die sogenannte Anlage EUR ausgefüllt und elektronisch-authentifiziert an das Finanzamt geschickt werden. Dazu ist eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich.
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Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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