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BStBK: Bürokratie­abbau dringend jetzt angehen

Bundes­steuer­berater­kammer (BStBK), Presse­­mitteilung vom 16.1.2024

Die Bundes­steuer­berater­kammer (BStBK) fordert die Bundes­regierung auf, Nachbesserungen am jüngst vorgelegten Referenten­entwurf zum Vierten Bürokratie­entlastungs­gesetz vorzunehmen. Will sie den „Bürokratie-Burn-Out“ in Deutschland wirklich beenden, muss hier dringend nachgelegt werden.
 
Der am 11. Januar 2024 vorgelegte Referenten­entwurf ist das Ergebnis einer umfassenden Verbände­abfrage, bei der insgesamt 442 Entlastungs­vorschläge eingebracht wurden. Auch die Bundes­steuer­berater­kammer legte umfassende Maßnahmen vor, mit der im Steuer­recht Vereinfachungen vorgenommen und damit Bürokratie wirksam abgebaut werden kann. 
 
BStBK-Präsident Hartmut Schwab zeigt sich enttäuscht über die Vorschläge der Bundes­regierung. „Bürokratie­abbau ist Wachstum zum Nulltarif. Gerade der Mittelstand leidet enorm unter den oftmals unnötig komplexen steuerrechtlichen Regelungen. Im Steuerrecht wäre es dringend Zeit für mehr Pauschalen und weniger Einzelfall­gerechtigkeit.“ 
 
Anlässlich der Verbände­abfrage hatte die Bundes­steuer­berater­kammer unter anderem eine Novellierung des Außensteuer­gesetzes, die Systematisierung von Missbrauchs­vermeidungs­normen, Maßnahmen für eine zeitnahe Betriebs­prüfung und Anpassungen im Kurz­arbeitergeld-Prozess gefordert. Diese wichtigen Maßnahmen sucht man in dem vorliegenden Referenten­entwurf allerdings vergeblich.
 
Ernüchtert stellt Schwab fest: „In steuer­rechtlicher Hinsicht enttäuscht der Referenten­entwurf, da lediglich die Aufbewahrungs­frist für Buchungs­belege im Handels- und Steuer­recht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzt wird. Das entspricht zwar einer unserer vielen Forderungen, das Steuerrecht hat aber noch deutlich mehr Vereinfachungs­potential. Der große Wurf ist das nicht.“ 
 
Die BStBK rechnet mit steigenden Bürokratie­lasten durch die globale Mindest­besteuerung, die Nachhaltig­keitsbericht­erstattung und die geplanten nationalen Melde­pflichten. Gerade vor diesem Hintergrund, ist dieses Vorgehen nicht zu rechtfertigen. Die Bundes­steuer­berater­kammer wird nicht nachlassen und ihre Vorschläge zur Steuer­vereinfachung in den Gesetzgebungs­prozess einbringen.