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EU: Rat führt elektronische Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung ein

Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 10.12.2024

Der Rat hat eine politische Einigung über eine neue Richtlinie erzielt, die den Weg für die Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung ebnet.

Ich freue mich, dass wir im Rahmen der Bemühungen der EU um eine Aktualisierung der Mehrwertsteuersysteme nach dem Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ letzten Monat nun eine Einigung über die elektronische Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung erzielt haben; damit haben wir einen weiteren Schritt zur Modernisierung unternommen, mit dem die von Hand zu unterzeichnenden Papierbescheinigungen abgeschafft werden.
Mihály Varga, ungarischer Finanzminister

Die Richtlinie sieht eine elektronische Bescheinigung als Ersatz für die bisherige Papierfassung vor, die für Gegenstände verwendet wird, die von der Mehrwertsteuer befreit werden sollen, da sie z. B. für Botschaften, internationale Organisationen oder Streitkräfte importiert werden. Das genaue elektronische Format, einschließlich der erforderlichen IT-Spezifikationen, wird in Expertengruppen erörtert und in Durchführungsrechtsakten der Kommission festgelegt werden.

Während einer Übergangszeit werden die Mitgliedstaaten sowohl die elektronische Version als auch die Papierfassung verwenden können.

Die Mitgliedstaaten haben eine Reihe von Änderungen an dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission vorgenommen. Insbesondere wurde der Geltungsbereich der obligatorischen Verwendung der elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung auf Fälle beschränkt, in denen zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind und die Befreiung nicht im Wege einer Rückerstattung gewährt wird.

Der Rat hat die Richtlinie ferner um eine Reihe von Schlüsselelementen der künftigen elektronischen Bescheinigung ergänzt, die die Kommission bei der Gestaltung des Formats berücksichtigen wird. Darüber hinaus hat der Rat den Übergangszeitraum von ursprünglich vier Jahren (2026–2030) auf nur ein Jahr (2031–2032) verkürzt. Der spätere Beginn dürfte den Steuerbehörden dabei helfen, die erforderlichen IT-Entwicklungen, die zeitgleich mit den erheblichen Investitionen für die Umsetzung des Pakets „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ anfallen, zeitlich auszudehnen.

Nächste Schritte

Die Abkommen werden nun in fachlicher und sprachlicher Hinsicht überprüft, bevor sie dem Rat zur förmlichen Annahme vorgelegt werden. Die Texte werden dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in Kraft treten.

Hintergrund

Am 8. Juli 2024 hat die Kommission zwei Vorschläge mit dem Ziel veröffentlicht, die derzeitige Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung in Papierform durch eine elektronische Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung zu ersetzen, und zwar

  • einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2006/112/EG bezüglich der elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer („Richtlinie des Rates“)
  • einen Vorschlag für eine Durchführungsverordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 bezüglich der elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer („Durchführungsverordnung des Rates“).

Mit dem Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Kommission die elektronische Bescheinigung mittels Durchführungsmaßnahmen ausarbeiten kann, während der Vorschlag zur Änderung der Durchführungsverordnung die fakultative Verwendung sowohl von Bescheinigungen in Papierform als auch von elektronischen Bescheinigungen während einer Übergangsphase regelt.

Der Rat hat heute eine Einigung über diese beiden Vorschläge erzielt. Das Europäische Parlament wurde zu dem Vorschlag für eine Richtlinie gehört und hat seine Stellungnahme am 13. November 2024 abgegeben.

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