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Bundestag: Steuerentlastung für kleine und mittlere Agrarbetriebe

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 478/2024 vom 3.7.2024

Eine steuerliche Entlastung von Landwirten hat die Ampel-Koalition auf den Weg gebracht. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP sowie der oppositionellen AfD dafür, die Tarifglättung in der Einkommensteuer für Landwirte wiedereinzuführen. Dies führe zu einer jährlichen Steuerentlastung von im Durchschnitt 50 Millionen Euro.

Der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP (20/11947) steht bereits am kommenden Freitag auf der Tagesordnung des Plenums. Allerdings haben die Ampel-Fraktionen noch einen Änderungsantrag eingebracht, der eine doppelte steuerliche Inanspruchnahme der Tarifglättung mit Verlustrückträgen vermeiden soll. Dieser Antrag wurde ebenfalls mit den Stimmen der Koalition sowie der AfD- gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen, die Gruppe Die Linke enthielt sich hier.

Gegen den gesamten Gesetzentwurf stimmten die CDU/CSU-Fraktion sowie die Gruppe Die Linke. Die Gruppe BSW war nicht anwesend.

Die steuerliche Tarifglättung solle witterungsbedingte Gewinnschwankungen ausgleichen, hieß es aus der SPD-Fraktion. Vor allem kleine und mittlere Betriebe würden davon profitieren. Dies sei auch sinnvoller als eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage, die vor allem zu einer Verschiebung der Steuerbelastung führe. Man sei dankbar für die öffentliche Anhörung vom vergangenen Montag, dort sei auf den Zusammenhang mit der Verlustverrechnung hingewiesen worden. Eine doppelte Begünstigung wolle man vermeiden.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem alten Instrument, das nun wieder eingeführt werde. Grund seien die Bauernproteste gewesen, deren Ursache in der gestrichenen Agrardieselsubvention lagen. Unterm Strich gleiche die Tarifglättung diese Maßnahme bei weitem nicht aus. Hingewiesen wurde auch darauf, dass in der Anhörung sämtliche Sachverständige für die Risikoausgleichsrücklage plädiert hätten. Insbesondere ostdeutsche Betriebe würden von der Tarifglättung nicht profitieren.

In Zeiten von Großwetterlagen bringe die Tarifglättung etwas mehr Sicherheit, wurde aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärt. Zwar gleiche die Maßnahme in der Tat das reduzierte Diesel-Privileg nicht aus. Man könne aber Forderungen von Bauern aufnehmen, die Mehrwertsteuer auf Fleisch zu erhöhen, um damit Maßnahmen zur Verbesserung der Tierhaltung zu finanzieren.

Die FDP-Fraktion betonte, dass kleine und mittlere Betriebe von der steuerlichen Glättung profitieren. Diese Maßnahme sei ein konkreter Fortschritt. Die Unionsfraktion wurde aufgerufen, daran mitzuwirken.

Auch die AfD-Fraktion begrüßte die Maßnahme und wies darauf hin, dass sie diese bereits 2022 gefordert habe. Allerdings sei die Tarifglättung nicht ausreichend angesichts von Mehrbelastungen an anderer Stelle. Die AfD-Fraktion sprach von mehr als 700 Euro an Mehrbelastungen für die Landwirte.

Auf den Internetseiten des Bundesrates: Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Bauernverbände für Risikoausgleichsrücklage

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 469/2024 vom 1.7.2024

Für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage haben sich Verbände der Landwirtschaft bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ausgesprochen. Insbesondere Landwirte in Ostdeutschland würden davon stärker profitieren als von der von der Bundesregierung geplanten Tarifglättung in der Einkommensteuer, machte Klaus Wagner deutlich, Präsident des Thüringer Bauernverbands. „Wir nehmen die Tarifglättung gern mit, aber für 80 Prozent der Landwirte in Ostdeutschland ist das eine Enttäuschung“, sagte Wagner, der auf Einladung der CDU/CSU-Fraktion geladen war.

Die Tarifglättung soll Landwirte entlasten. Die Ampel-Koalition will mit ihrem Gesetzentwurf (20/11947) die steuerliche Progressionswirkung abmildern, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären.

„Von Gewinglättung haben immer die Betriebe Vorteile, die schwankende Einkommen unterhalb des Spitzensteuersatzes haben“ erklärte Martin Schulz, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft (AbL), der auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen war. Insbesondere Viehhalter würden dazu zählen, da die Preise für Fleisch und Milch von Jahr zu Jahr stark schwankten.

Dass die Maßnahme indes nur ein „kleiner Tropfen“ sei, um Belastungen der Landwirte an anderen Stellen auszugleichen, machte der ebenfalls auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladene Präsident des Deutschen Weinbauverbandes (DWV), Klaus Schneider, deutlich. „Eine Risikoausgleichsprämie würden wir wesentlich lieber sehen“, sagte Schneider und ergänzte: „Uns wurde durch die Maßnahmen der Bundesregierung mehr genommen als wir jetzt bekommen.“

In der Anhörung wurden als Belastung für die Landwirte die gekürzten Subventionen für Agrardiesel thematisiert. Hierzu sagte der auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladene Einzelsachverständige Alfons Balmann, Professor am Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO), dass bisher von der Beihilfe zu zwei Drittel überdurchschnittlich große Betriebe begünstigt gewesen seien. Da diese bereits sehr hohe Grenzsteuersätze hätten, würden sie von der Entlastung durch die Tarifanpassung nicht profitieren.

Balmann verwies auf „viele steuerliche Sonderregelungen“ für Landwirte. „Das ist eine Vielzahl von Steuergeschenken, die im Einzelnen schwer zu begründen sind“, erklärte der Agrarökonom. Eine Risikoausgleichsrücklage könne „ein gewisses Potenzial“ haben, entscheidend sei aber die konkrete Ausgestaltung.

Dies sagte auch Rüdiger Schmittberg, Vorstand des Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter (BDFR) und Vizepräsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, der auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen war. Insbesondere stelle sich die Frage nach Wechselwirkungen. Als Beispiele nannte er Veräußerungs- und Aufgabengewinne sowie die Möglichkeit von Verlustvor- und nachträgen. „So eine Beratung zur Rücklage dürfte nicht ganz einfach sein“, sagte Schmittberg.

Steffen Wiegand, Geschäftsführer des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen, den die Unionsfraktion als Sachverständigen vorgeschlagen hatte, lobte die Idee einer Risikoausgleichsrücklage und verwies auf die Forstwirtschaft. Dort gebe es bereits die Möglichkeit, dass Forstwirte umsatzbasiert eine solche Rücklage bilden könnten.

Ampel will Steuerentlastung für Landwirte

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 460/2024 vom 27.6.2024

Die Ampel-Fraktionen wollen eine steuerliche Tarifermäßigung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft befristet bis zum Jahr 2028 einführen. Dafür haben SPD, Grüne und FDP einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (20/11947). Damit wird eine Regelung wieder eingeführt, die bereits bis zum Veranlagungszeitraum 2022 galt.

Mit der Maßnahme soll die steuerliche Progressionswirkung abgemildert werden, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären. Die Steuermindereinnahmen werden auf 150 Millionen Euro für einen Dreijahreszeitraum geschätzt. Das Gesetz gilt als zustimmungspflichtig im Bundesrat.

Quelle: bundestag.de

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