Der Finanzausschuss hat am Mittwoch grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer globalen Mindeststeuer für international tätige Unternehmen gegeben (20/8668). Neben den Ampel-Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmte auch die Fraktion der CDU/CSU für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen von AfD und Die Linke stimmten dagegen.
Die Koalitionsfraktionen hatten noch fünf Änderungsanträge eingebracht. Auf einhellige Zustimmung stießen dabei die Anträge mit den Titeln Verspätungszuschlag, Weiterleitung der Gruppenträgermeldung, Stundungsmodalitäten und Handelsgesetzbuch. Dem Antrag mit dem Titel Mindeststeuergesetz stimmten alle Fraktionen zu, außer Die Linke, die sich enthielt.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, zentrale Elemente internationaler Vereinbarungen umzusetzen, die „schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen“.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte zu dem Gesetzentwurf noch einen Entschließungsantrag eingebracht. In diesem sollte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, „sich dafür einzusetzen, dass sich möglichst viele Länder, insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika, an dem Projekt beteiligen“. Ferner plädiert die Unionsfraktion für eine „White List“, damit „einzelne Länder auf Basis ihrer steuerlichen Gegebenheiten als unbedenklich eingestuft werden können“.
Ihrem Antrag stimmte allein die CDU/CSU-Fraktion zu. Die Ampel-Fraktionen stimmten dagegen, AfD und Die Linke enthielten sich.
Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs steht als Zusatzpunkt 10 für Freitag, 10. November, 13 Uhr 10 auf der Tagesordnung des Bundestags.
Quelle: bundestag.de
Auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages: Bundestag stimmt für Einführung einer globalen Mindeststeuer
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