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Keine höheren Freibeträge für geringfügige Beschäftigungen

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 430/2025 vom 17.9.2025

Der Petitionsausschuss sieht mehrheitlich keinen Bedarf, die Freibeträge für Erwerbseinkommen aus geringfügiger Beschäftigung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhöhen. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie denen der AfD-Fraktion die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren mit der Forderung nach Erhöhung der Freibeträge abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“.

Die Anhebung der Freibeträge mit dem Bürgergeldgesetz sei nicht ausreichend, schreibt der Petent in seiner öffentlichen Eingabe (ID 139178). Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb ehrenamtlich Tätige gegenüber geringfügig Beschäftigten privilegiert würden. Diese dürften einen höheren Freibetrag behalten. Zudem wird kritisiert, dass für Menschen, die zwischen 520 und 1.000 Euro verdienen, neben dem Grundfreibetrag von 100 Euro ein Freibetrag in Höhe von weiteren 30 Prozent gewährt werde. Diese Regelung müsse bereits ab einem Einkommen von 101 Euro gelten, heißt es in der Petition.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung betont der Petitionsausschuss die Zielstellung, dass mehr Menschen eine möglichst umfangreiche Beschäftigung aufnehmen, um ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können und nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Mit der Erhöhung des Freibetrags seit dem 1. Juli 2023 im Bereich zwischen 520 Euro und 1.000 Euro von 20 auf 30 Prozent des erzielten Erwerbseinkommens steige der Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, heißt es. Dabei zielt diese Reglung der Vorlage zufolge bewusst auch darauf ab, „die Motivation für den Wechsel aus einer geringfügigen Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu erhöhen“. Bei Einkommen, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, bleibe es bei einem Absetzbetrag in Höhe von 20 Prozent.

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werde dabei bewusst in den Fokus gerückt, schreibt der Petitionsausschuss. Neben der Möglichkeit, durch die Beschäftigung ein selbstbestimmtes Leben zu führen, würden die Ausgleichsprozesse am Arbeitsmarkt unterstützt und die verschiedenen Sozialversicherungssysteme gestärkt. Eine Erhöhung der Freibeträge für geringfügige Beschäftigungen würde nach Auffassung der Abgeordneten dieser Intention entgegenwirken.

Quelle: bundestag.de

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