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Entwicklung der Staatsquote

Bundesministerium der Finanzen 29.01.2016

Die Staatsquote gibt das Verhältnis der Ausgaben des Staates (in der Abgrenzung des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen - ESVG 2010 -) zum Bruttoinlandsprodukt in % an: Sie kann nach den verschiedenen staatlichen Ebenen untergliedert werden (Staat insgesamt, Gebietskörperschaften und Sozialversicherung).

Für die Berechnung der Staatsquote werden bei den Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung lediglich die unmittelbaren Ausgaben, d.h. abzüglich der Ausgaben an andere staatliche Ebenen (Verrechnungsverkehr), zu Grunde gelegt.

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